Gebühren und Beiträge im RSB
An dieser Stelle finden Sie eine Auflistung der Gebühren und Mitgliedsbeiträge, die im Rheinischen Schützenbund erhoben werden.
Aktuelle Gebühren | Betrag | Berechnungsweise |
Waffenbefürwortung § 14 Abs. 3 WaffG (ab 01.01.2022)
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| je Antrag |
Erstellung Schützenausweis | - | kostenfrei |
Neuer Schützenausweis bei Verlust, Namensänderung, Änderung Startberechtigung, neuer Zweitverein | 10 € | je Ausweis |
Neuer Schützenausweis bei Vereins-, Kreis-, Bezirksverschmelzung | 1,50 € | je Ausweis |
Mitgliedsbescheinigung | 10 € | je Bescheinigung |
Mitgliedsbescheinigung Ausländer | 20 € | je Bescheinigung |
Bearbeitung von Anträgen in Papierform (Nicht-Nutzung von ZMI-RSB) | 2,50 € | je gemeldetes, geändertes oder zu ehrendes Mitglied einzeln je Änderung jeglicher Vereinsdaten |
Von den angegebenen Jahresbeiträgen fließt jeweils ein Teil an den Deutschen Schützenbund (DSB), an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sowie an den Landessportbund Nordrhein-Westfalen.
Aktuelle Beiträge | Jahresbeitrag RSB | Durchlaufende Posten | Gesamtkosten* |
Sockelbeitrag Verein | 150,00 Euro | ||
Beitrag Altersgruppe 21ff
| 5,50 Euro 6,00 Euro 6,50 Euro | DSB: 3,80 Euro DOSB: 0,09 Euro LSB NRW: 0,25 Euro |
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Beitrag Altersgruppe 18-20
| 4,00 Euro | DSB: 3,55 Euro DOSB: 0,09 Euro LSB NRW: 0,25 Euro | 7,89 Euro |
Beitrag Altersgruppe 0-17
| 2,00 Euro | DSB: 2,80 Euro DOSB: 0,09 Euro LSB NRW: 0,25 Euro | 5,14 Euro |
* Vereine aus Rheinland-Pfalz müssen den durchlaufenden Posten von 0,25 Euro an den LSB NRW nicht zahlen. Die Gesamtkosten reduzieren sich entsprechend.
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