Gesamtvorstand
Der Gesamtvorstand des RSB (GV) ist ein Organ des Verbandes (§ 8 in Verbindung mit § 12 der RSB-Satzung). Der Gesamtvorstand wird mindestens zwei Mal im Jahr vom Präsidenten einberufen. Das Präsidium wird in allen wichtigen Angelegenheiten vom Gesamtvorstand beraten.
Der Gesamtvorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- dem Präsidium
- den gewählten Vorsitzenden der Bezirke oder ihren Stellvertretern
- dem stellvertretenden Landesschatzmeister
- den stellvertretenden Landessportleitern
- der stellvertretenden Landesgleichstellungsbeauftragten
- zwei volljährig Delegierte aus dem Jugendvorstand
- dem Pressereferenten
Der Gesamtvorstand hat folgende Aufgaben:
- Die Erledigung aller RSB-Geschäfte, die nicht dem Präsidium oder der Mitgliederversammlung übertragen sind.
- Die Beratung des Präsidiums in wichtigen Angelegenheiten
- Genehmigt die Geschäftsordnungen der RSB-Organe sowie sonstige Ordnungen und Richtlinien, Ausführungsbestimmungen insbesondere die Anti-Doping Ordnung.
- Die Bestellung des Disziplinarausschusses und von weiteren Ausschüssen
- Die Bestätigung der stellvertretenden Landessportleiter und der stellvertretenden Landesgleichstellungsbeauftragten, der Referenten und des RSB-Datenschutzbeauftragten, der stellvertretenden Landesjugendleiter, die von der Jugenddelegiertenversammlung gewählt werden
- Die Suspendierung von Mitgliedern des Präsidiums bzw. des Gesamtvorstandes.
- Die Entscheidung über Beschwerden gegen Entscheidungen des Präsidiums.
- Die Aufnahme neuer Mitgliedsvereine.
- Den Ausschluss von Mitgliedern.
- Satzungsänderungen aus steuerlichen Gründen. Die Abwicklung von Grundstücksgeschäften.
- Die Bestätigung von Disziplinarmaßnahmen
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