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NRW: RSB wendet sich an Staatsekretärin Andrea Milz

Der Rheinische Schützenbund setzt sich weiter für seine Schützinnen und Schützen ein. In Bezug auf die Behandlung des Schieß- und Bogensports in der Coronaschutzverordnung NRW hat sich der Verband nun mit einem offiziellen Schreiben erneut an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt.

In dem an Staatsekretärin Andrea Milz adressierten Schreiben macht der RSB auf den Umstand aufmerksam, dass kontaktfreier Sport im Innenbereich frühestens ab einer stabilen Inzidenz von unter 50 wieder erlaubt werde. Vor dem Hintergrund, dass diese Inzidenzrate nach Unterschreitung schnell wieder überschritten werden kann, wird die Ausübung des Schießsports im Innenbereich noch für lange Zeit weiter beeinträchtigt. Darüber hinaus wäre der Schießsport im Innenbereich bei einer Inzidenz unter 50 auch nur dann erlaubt, wenn die Sportlerinnen und Sportler einen negativen Schnelltest vorweisen können – egal ob geimpft, oder nicht. Der Schieß- und Bogensport wird zu einem hohen Anteil von Senioren ausgeübt. Diese Gruppe von Sportlern ist bereits jetzt weitgehend vollständig geimpft und kann nicht nachvollziehen, dass sie immer noch ein zertifiziertes Testergebnis vorlegen müssen.

Der RSB verweist zudem nochmals auf die zahlreichen Hygienekonzepte, die Verband und Vereine sorgfältig und umfangreich ausgearbeitet haben und die von allen vorbildlich eingehalten wurden, sowie auf die sportartspezifischen Eigenarten der Schießstände, die eine bedenkenlose Ausübung des Schießsports ermöglichen können.

Ferner bittet der RSB auch um Betrachtung der Regelungen in anderen Bundesländern. So habe man in Rheinland-Pfalz mit der Forderung einer besonderen Behandlung des Schießsports in der Corona-Bekämpfungsverordnung Gehör gefunden. Unter anderem auf Nachdruck des RSB ist hier nun bereits ab einer Inzidenz von unter 100 der Schießsport im Innenbereich mit bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten bzw. mit beliebig vielen Personen aus einem Haushalt mit maximal einer weiteren Person erlaubt. Aufgrund anstehender Meisterschaften ist zu befürchten, dass Sportlerinnen und Sportler aus NRW aufgrund fehlenden Trainings sportliche Nachteile gegenüber Sportlerinnen und Sportlern aus anderen Bundesländern ziehen müssen – dies würde dem „Fair-Play“-Gedanken im Sport entgegenstehen.

Der RSB hält Sie zu den weiteren Entwicklungen in diesem Fall auf dem Laufenden und berichtet wie gewohnt über Homepage, Newsletter und RSB-Journal.

Foto: Land NRW / R. Sondermann

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