Neuer Sportversicherungsvertrag für NRW
Ab dem 01.01.2022 gilt ein neuer Sportversicherungsvertrag für alle Vereinsmitglieder des Rheinischen Schützenbundes in Nordrhein-Westfalen (NRW). Dieser neue Sportversicherungsvertrag der ARAG wird über die Mitgliedschaft im Landessportbund NRW gewährt. Die gegenüber dem bisherigen Vertrag (Stand 01.01.2020) enthaltenen Deckungsverbesserungen und -erweiterungen sind jedoch bereits zum 27.03.2021 in Kraft getreten! Seit dem 1. Januar 2020 ist der Landessportbund NRW (LSB NRW) Versicherungspartner der ARAG und Träger der Versicherung für die Sportvereine in NRW und hat damit den Versicherungsvertrag von der Sporthilfe NRW übernommen. Im Rahmen des Sportversicherungsvertrages sind die Sportvereine in NRW weiterhin umfassend abgesichert.
In der Sportversicherung sind jetzt folgende Versicherungssparten enthalten:
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- allgemeine Haftpflichtversicherung
- Umwelt-Haftpflichtversicherung
- Umweltschaden-Versicherung
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- D&O-Versicherung
- Vertrauensschadenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Krankenzusatzversicherung
Was ist neu:
Neu wurde in die NRW-Sportversicherung insbesondere eine D&O-Versicherung (D&O steht für Directors & Officers) aufgenommen, wie sie bereits beispielsweise über den Sportversicherungsvertrag des Sportbund Rheinland e.V. für die RSB-Vereine in Rheinland-Pfalz bereits in der Sportversicherung enthalten ist. Die D&O-Versicherung bietet Vorständen und Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern Rückhalt, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Vereins-/Verbandstätigkeit nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Dabei handelt es sich um eine Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Das neue Merkblatt des ARAG-Sportversicherungsvertrages des LSB NRW mit den konkreten Versicherungsbedingungen finden Sie nachfolgend zum Download.
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