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Bundestagswahlkampf: Wahlkreiskandidaten vor Ort das wahre Bild unserer Sportart vermitteln

Verbotspolitik zum legalen Waffenbesitz löst nicht das schwerwiegende Problem illegaler Waffen

Die Äußerungen von Bündnis 90/Die Grünen im aktuellen Bundestagswahlkampf und bereits im Grundsatzprogramm des vergangenen Jahres sorgen bei vielen Mitgliedern im Rheinischen Schützenbund für Verärgerung. Grund sind die Aussagen von Bündnis 90/Die Grünen hinsichtlich eines generellen Verbots des privaten Waffenbesitzes für Sportschützen. In den letzten Wochen erreichen den Rheinischen Schützenbund immer häufiger entsprechende Schreiben. Gleichzeitig zeigt der aktuell geführte Bundestagswahlkampf, wie gering das Wissen über unsere Sportart bei vielen politischen Vertretern unterschiedlicher Parteien ist. 

Der Deutsche Schützenbund hatte bereits im Sommer 2020 eine eindeutige inhaltliche Positionierung zum Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen abgegeben, die vom Rheinischen Schützenbund mit getragen wird (siehe Bericht www.rsb2020.de vom 06.08.2020 oder DSB unter https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/dsb-stellungnahme-zum-grundsatzprogrammentwurf-von-buendnis-90-die-gruenen). Ebenso hatte DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels auf der virtuellen 62. DSB-Delegiertenversammlung zum aktuellen Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen deutlich Stellung genommen: „Wir hatten zuletzt einige Gespräche mit der Parteispitze, allerdings gibt es für unsere Positionen wenig Verständnis. Demzufolge werden wir in den nächsten Wochen und Monaten den Druck erhöhen müssen, weil es nicht sein kann, dass unser Sport, unsere gesellschaftliche Stellung und unsere Tradition von einer einzelnen Personenvereinigung in Frage gestellt wird.“ (siehe Bericht RSB-Journal – 3. Ausgabe 2021, Seite 18f)

Der Rheinische Schützenbund betont noch einmal mit dem Worten des Deutschen Schützenbundes: „[…] Das Gewaltmonopol ist laut Definition die im äußersten Fall mit physischer Gewalt erfolgende Durchsetzung der staatlichen Hoheitsmacht, die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben. Demgegenüber ist der private Besitz von Sportwaffen und ihre Anwendung im Verein und bei Wettkämpfen von seinem Wesen her absolut gewaltfrei und stellt das staatliche Gewaltmonopol in keiner Weise in Frage.
Sportschießen ist ein friedliches Hobby, das von vielen Millionen Menschen auf der ganzen Welt mit [für diesen Sport geeigneten Schusswaffen] betrieben wird. Es besorgt uns aber auch, wie leichtfertig hier ein Konflikt (Sportschützen – Gewaltmonopol des Staates), konstruiert wird, den es in Wirklichkeit nicht gibt, der aber geeignet ist, zu polarisieren und Feindbilder innerhalb unserer Gesellschaft zu schaffen. […] 
Die wahren Ursachen von Unsicherheit und Gewalt zwischen den Menschen liegen nicht im privaten Sportwaffenbesitz. Sie liegen woanders und sehr viel tiefer – angefangen beim illegalen Waffenbesitz, […] aber u.a. auch in wichtigen Bereichen wie Wertevermittlung und Demokratieverständnis innerhalb unserer Gesellschaft. Wir erwarten und fordern, dass die politischen Parteien sich auch in ihren Grundsatzprogrammen ernsthaft, verantwortungsbewusst und frei von ideologischen Vorgaben darum kümmern. […]“

Grundsätzlich gilt für den Rheinischen Schützenbund parteipolitische Neutralität – insbesondere in Wahlkampfzeiten. Dieser Grundsatz ist in der Satzung des Landesverbandes festgeschrieben. Werden jedoch die Ziele, der Zweck und damit die Grundsätze des Verbandes durch eine politische Gruppierung oder Partei angegriffen oder führen einzelne Gesetzesvorhaben dazu, dass die Ausübung von Sport und Tradition in unserer Sportart gefährdet werden, besteht das Recht zur Selbstverteidigung in Form einer fairen, den sportlichen Grundsätzen gerecht werdenden inhaltlichen Auseinandersetzung. Der Rheinische Schützenbund wird in diesem Zusammenhang immer den engen Schulterschluss mit dem Deutschen Schützenbund suchen. In Zeiten des Bundestagswahlkampfes empfiehlt es sich, dass insbesondere vor Ort Kreise, Bezirke und Vereine gezielt auf Wahlkreiskandidaten von potentiell an der Regierung beteiligter Parteien bis zum 26.09.2021 zugehen und Aufklärung über unsere Sportart, unsere Grundsätze und unser offenes demokratisches Menschenbild betreiben. Auch in Gesprächen mit politischen Vertretern beobachtet die Verbandsführung des Rheinischen Schützenbundes wie unterentwickelt das Wissen über unsere Sportart ist. Eine Aufklärung der politisch handelnden Personen über unsere Ziele und die Gefährdung unserer Sportart durch eine leichtfertige und hinsichtlich Gewaltdelikten nicht erfolgversprechende Verbotspolitik ist in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung. 

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