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Maßnahmen gegen die Coronakrise

Der Rheinische Schützenbund bemüht sich in diesen Tagen besonders, den Mitgliedern und Vereinen die Arbeit und das Leben zu erleichtern. Aus diesem Grund können Sie sich aufgrund vieler Unsicherheiten rund um das Thema Coronavirus nachfolgend über die Gesetzeslage, rechtliche Fragen und den allgemeinen Umgang mit der Pandemie informieren.

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes

In einem umfassenden Bericht informiert der Rheinische Schützenbund über die aktuellen Regelungen bzgl. des Schieß- und Bogensportbetriebs. Ändern sich die jeweiligen Situationen in den Ländern, wird dieser Bericht immer zeitnah aktualisiert:
 

Durch eine sorgfältig gepflegte Anwesenheitsliste können im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus sehr schnell mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden. Diese Maßnahme schafft Transparenz und vereinfacht zugleich auch die Arbeit der zuständigen Gesundheitsämter. Den Vereinen wird daher angeraten, eine solche Liste für jede Trainingseinheit zu führen, die von den am Trainingsbetrieb Teilnehmenden im besten Fall mit einem eigens mitgeführten Schreibgerät ausgefüllt wird.

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schützenbund haben einige erfahrene und erfolgreiche Schützinnen und Schützen Videos mit hilfreichen Tipps und Anregungen für das Heimtraining gedreht, die Sie sich nachfolgend anschauen und im Anschluss ausprobieren können.

WICHTIG: DSB und RSB weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei den Trockenübungen, die derzeit für Schieß- und Bogensportler auf den Seiten des DSB oder auch bei anderen Sportverbänden online angeboten werden, selbstverständlich alle waffenrechtlichen und sicherheitsrelevanten Vorgaben strikt einzuhalten sind. Insbesondere ist das Verbot des Umgangs mit Waffen für Jugendliche und Kinder außerhalb von Schießstätten zu beachten.







Hilfe für Vereine

Soforthilfe Sport

Die "Soforthilfe Sport" können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des LSB NRW ab dem 16. November 2020 bis zum 15. März 2021 erneut über das »Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich! Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine der Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind sowie die Mitgliedsorganisationen selber. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.

Weitere Informationen zur Soforthilfe Sport und Antworten auf weitere Fragen finden Sie unter: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/soforthilfe-fuer-den-sport-in-nrw

Soforthilfe "Schutzschild für Vereine"

Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Soforthilfe-Programm für in Existenznot geratene Vereine Programm „Schutzschild für Vereine“ zugesagt. Ihr Verein muss nachweisen, dass Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie zu Insolvenz und damit Existenzbedrohung führen und diese nicht bereits vor dem 11. März 2020 eingetreten sind. Konkret können insolvenzbedrohte Sportvereine und regionale Fachverbände den Antrag seit 4. Mai 2020, auf den Internetseiten ihres jeweiligen Sportbundes (Rheinhessen, Rheinland oder Pfalz) online ausfüllen, anschließend ausdrucken und rechtsverbindlich unterschrieben an den jeweiligen Sportbund zusenden. Existenzgefährdete Landesfachverbände melden ihren Bedarf über das gleiche Antragsformular auf der Homepage des Landessportbundes.

Weitere Informationen zur Soforthilfe "Schutzschild für Vereine" und Antworten auf weitere Fragen finden Sie unter: https://www.lsb-rlp.de/node/972

Die NRW-Landesregierung wird auch weiterhin existenziell in Not geratene Sportvereine mit der Soforthilfe Sport unterstützen. Dafür hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages mit Beschluss vom 3. Februar 2021 zusätzliche Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro bereitgestellt.

Von den im Jahr 2020 zur Verfügung gestellten Landesmitteln in Höhe von zehn Millionen Euro wurden bisher gut neun Millionen Euro ausgezahlt. Mit den Hilfen konnten 768 Sportvereine vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden.

Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, betonte: „Ich bin sehr froh darüber, dass nur wenige der gut 18.000 Sportvereine und -verbände in Nordrhein-Westfalen bisher in existenziellen Nöten waren und wir diesen Vereinen in einer für sie schwierigen Zeit helfen konnten.“ Die Staatssekretärin sagte weiter: „Zugleich möchte ich allen Vereinsmitgliedern, die ihren Vereinen treu bleiben und ihnen mit ihren Beiträgen gemeinschaftlich durch die Krise helfen, herzlichst danken. Ich bin zuversichtlich, dass die Vereine mit Hilfe ihrer Mitglieder, der Tatkraft der Vereinsverantwortlichen und der finanziellen Unterstützung öffentlicher Stellen auch schwierige Situationen bewältigen werden.“

Der Beantragungszeitraum für die dritte Förderphase endet am 15. März 2021. Die anschließende Förderphase ist zunächst bis zum 30. Juni 2021 geplant. Sportvereine sowie Bünde und Fachverbände können ihre Anträge online über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen stellen. Vereine, die bereits eine Soforthilfe erhalten haben, sind nicht von weiteren Förderungen ausgeschlossen.

Landesregierung verlängert Soforthilfeprogramm für Vereine

Wie die Landesregierung Rheinland-Pfalz mitteilte, wird das Soforthilfeprogramm "Schutzschild für Vereine in Not" bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Somit können Vereine, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Liquiditätsprobleme geraten sind, auch im kommenden Jahr bis zu 12.000 Euro Soforthilfe erhalten.

"Wir stehen unseren Vereinen zur Seite. Die Verlängerung des Soforthilfeprogramms soll ihnen Sicherheit geben in einer für alle unsicheren Situation", so Ministerpräsidentin Malu Dreyer zur Verlängerung der Hilfestellung für Vereine. Gemäß § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Rheinland-Pfalz, enthält das Programm Soforthilfen in Form von Billigkeitsleistungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Vereine, die schon im Jahr 2020 Soforthilfe aus dem Programm erhalten haben, können auch 2021 erneut einen Antrag über den Schutzschild stellen, falls weiterhin Liquiditätsengpässe bestehen sollten. Insgesamt stellt die Landesregierung RLP 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige und andere steuerbegünstigte Vereine, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben und die infolge der Pandemie einer akuten Existenzbedrohung ausgesetzt sind. Soforthilfen können unter anderem für Miet- und Pachtkosten, Betriebskosten, notwendige und unabwendbare Instandhaltungen, laufende Kredite und Darlehen oder vertraglich gebundene Honorare beantragt werden.

Weitere Informationen zum Soforthilfeprogramm "Schutzschild für Vereine in Not" der Landesregierung Rheinland-Pfalz finden Sie unter https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/landesregierung-verlaengert-soforthilfeprogramm-fuer-vereine-1/. Auch der Landessportbund Rheinland-Pfalz berichtet unter www.lsb-rlp.de stets mit aktuellen Vereinsinformationen rund um die Corona-Pandemie.

Sonstiges

Besonders stark durch die Krise betroffen sind auch die Übungsleiter/innen, Trainer/innen und Athlet/innen, denen die Vereine eng verbunden sind. Ohne sie lässt sich der Sportbetrieb in Deutschland nicht mehr weiterführen. Durch die Unterbrechung von Training und Wettkämpfen sind viele Vereine und Verbände in eine schwierige ökonomische und organisatorische Schieflage geraten. Von jetzt auf gleich sind Einnahmen durch Eintrittsgelder, Verpachtung, Sponsoring, Verkauf von Speisen und Getränken u.a. nahezu ersatzlos weggebrochen. Gleichzeitig laufen Personal- und Betriebskosten weiter und im Veranstaltungsbetrieb bleiben hohe Forderungen bestehen. 

Den finanziellen Einbruch im organisierten Sport können weder regionale noch nationale Sportverbände ausgleichen, da sie beispielsweise durch die Unterbrechung ihrer Bildungsarbeit und die Absage unzähliger Veranstaltungen selbst enorme Einnahmeausfälle zu verzeichnen haben.  
Der DOSB und die 16 LSB appellieren daher zum einen an die eigenen Mitglieder, ihrem Verein den Rücken zu stärken, Mitglied zu bleiben und so die Solidarität der Sportgemeinschaft zu zeigen.  

Zum anderen appellieren DOSB und LSB an Regierungen und Verwaltungen in Bund und Ländern, Maßnahmen zu einem Schutzschirm für den Sport zusammenzufügen. Das betrifft die Weiterführung von Zuwendungsprogrammen, die Unterstützung beim Betrieb der Sportinfrastruktur und auch einen solidarischen Förderfonds in bedarfsgerechter Höhe für Sportvereine in Not. 

(Quelle: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) und die 16 Landessportbünde (LSB))

Es ist beeindruckend zu sehen, wie viel ehrenamtlich Engagierte, Übungsleiter/innen, Trainer/innen und Athlet/innen bundesweit ihr Aufgabengebiet im Sportverein der aktuellen Situation unaufgefordert angepasst haben. Sie organisieren zum Beispiel Nachbarschaftshilfe, erledigen Einkäufe für Ältere und unterstützen vielfältig über ihre lokalen Netzwerke. Elvira Menzer-Haasis, Vorsitzende Konferenz der LSB, betont: „Die Sportvereine- und verbände zeigen erneut, dass das Motto „SPORTDEUTSCHLAND- Mehr als Sport“ gerade in schweren Zeiten seine tiefe Bedeutung und Wirksamkeit zeigt! 

In diesem Sinne wird der DOSB als Dachorganisation des organisierten Sports in Deutschland den in der vergangenen Woche eingeleiteten Dialog mit der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag fortführen.

(Quelle: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) und die 16 Landessportbünde (LSB))

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