
J23.003 JugendBasisLizenz Ausbildung Qualifikation nach § 27 Abs. 3 WaffG
Lehrgang zum Erwerb der JugendBasisLizenz.
Details zur Veranstaltung
17.06.2023 - 18.06.2023 in Höhr-Grenzhausen
Folge 1: 17.06.2023 in Höhr-Grenzhausen - 09:00 - 18:00
Schützenhaus der St. Seb. SGes. Höhr 1859 e.V.Bergstraße 87
56203 Höhr-Grenzhausen
Folge 2: 18.06.2023 in Höhr-Grenzhausen - 09:00 - 17:00
Schützenhaus der St. Seb. SGes. Höhr 1859 e.V.Bergstraße 87
56203 Höhr-Grenzhausen
- Vereinsmitglieder, die eine Jugendbetreuertätigkeit ohne gültige Übungsleiter- oder Trainerlizenz ausüben und solche, die künftig eine Jugendbetreuertätigkeit anstreben.
- Mindestalter 18 Jahre
- Nachweis der Waffensachkunde eines vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Schießsportverbandes nach dem 01.04.2003
- Nachweis der Verantwortlichen Aufsicht eines Landesverbandes des Deutschen Schützenbundes nach dem 01.04.2003
- Bei Nachweisen, die vor dem 01.04.2003 erbracht wurden, muss vor der Ausbildung der Tageslehrgang „Änderungen im Waffenrecht und der Sportordnung“ abgelegt werden.
- Erste Hilfe Nachweis über 9 Lerneinheiten, der bei Erwerb der Lizenz (18. Juni 2023) nicht älter als 2 Jahre sein darf.
- Die entsprechenden Nachweise müssen mit der Anmeldung in Kopie mitgeschickt werden. Ohne diese Nachweise ist eine Anmeldung nicht möglich. Der Erste Hilfe Nachweis kann nachgereicht werden.
- Pädagogische Grundlagen
- Sorgfalt und Kindeswohl
- Kind- und jugendgerechte Vermittlung schießsportpraktischer Inhalte
- Emotionsregulation, Kooperation und Vertrauen
- Aufsicht und Haftung
- Entwicklungsstufen vom Kind bis zum Heranwachsenden
Laura Stemmer, Markus Platz
70,00 € inkl. Mittagessen (ohne Übernachtung)
Per Anmeldeformular
Rheinischer Schützenbund
Am Förstchens Busch 2b, 42799 Leichlingen
Tel. 02175-16 92-15 / Fax: 02175-16 92-29
E-Mail:ausbildung@rsb2020.de
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