Wir sind Bundeskönig!
Der Deutsche Schützenbund hat zwei neue Majestäten – eine von ihnen kommt aus dem Rheinland! Jürgen Plum vom SSC Drove 1965 e.V. setzte sich beim Bundeskönigsschießen im Landesleistungszentrum des Nordwestdeutschen Schützenbundes in Bassum mit einem 20,2 Teiler gegen seine Konkurrenz durch. Annika Schlag vom SV Eppenrod e.V. beendete das Bundesjugendkönigsschießen auf dem 18. Platz.
Bereits im Oktober vergangenen Jahres krönte sich Jürgen Plum beim Landeskönigsschießen in Ensen-Westhoven mit einem 9,4 Teiler zum Landeskönig des Rheinischen Schützenbundes und erhielt somit folgerichtig die Einladung zum diesjährigen Bundeskönigsschießen des Deutschen Schützenbundes am 08. Juni 2024 in Bassum. Begleitet und unterstützt von Mitgliedern des RSB-Präsidiums trat Plum in Bassum also gegen die Konkurrenz aus den 19 anderen Landesverbänden an und erzielte mit dem neunten Schuss einen Teiler von 20,2 – das beste Resultat aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
"Ich habe vier Zehner geschossen. Den 20,2 Teiler hatte ich im Gefühl und habe dann gehofft. Aber es war für mich dennoch eine große Überraschung", so die neue Majestät Jürgen Plum gegenüber dem Deutschen Schützenbund. Zweitplatzierte wurde Kerstin Rohrbeck (40,3 – Südbaden) vor Kai Wiesel (46,8 – Sachsen-Anhalt) auf Rang drei.
Neben einem neuen Bundeskönig wurde in Bassum natürlich auch ein/e neue/r Bundesjugendkönig/in gesucht. Für den Rheinischen Schützenbund nahm die amtierende Landesjugendkönigin Annika Schlag am Wettbewerb teil, die am Ende mit einem Teiler von 146,9 den 18. Platz belegte. In einer spannenden Entscheidung setzte sich hier Maurice Krolop vom Landesverband Mecklenburg-Vorpommern mit einem Teiler von 6,3 vor Valerie Winter (7,0 – Südbaden) und Timo Bühler (12,5 – Württemberg) durch.
Fotos: Werner Wabnitz, Ute Treppmann
Interview mit Bundeskönig Jürgen Plum
Im Anschluss an die Proklamation stellte sich der frisch gekürte Bundeskönig aus dem Rheinland den Fragen der anwesenden Kollegen aus den Landesverbänden, die uns das Video dankenswerterweise zur Verfügung gestellt haben.
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