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Weitreichende Schließungen und Veranstaltungsverbote zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie in NRW und Rheinland-Pfalz

Info-Webseite für das Land Rheinland-Pfalz.

Stand: 16.03.2020, 13:00 Uhr

In der gestrigen Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschlossen, dass durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ab dem 16. bzw. 17. März 2020 zunächst bis zum 19. April 2020 nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden.

Dies betrifft für den NRW-Sport Punkt 3, Spiegelstrich 4 des Erlasses:

3. Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:

  • Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020

Für die Vereine, die eine Gastronomie betreiben, ist Punkt 4b wirksam:

4. Der Zugang zu Angeboten der nachstehenden Einrichtungen ist ab dem 16.03.2020 zu beschränken und nur unter strengen Auflagen (Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen etc.) zu gestatten:

  • b) Restaurants und Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen

Für all diejenigen Vereine, die in dem angegebenen Zeitraum eine öffentliche Veranstaltung wie etwa ein Schützenfest geplant haben, gilt zudem Punkt 6 des Erlasses:

6. Alle öffentlichen Veranstaltungen sind zu untersagen. Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein, die nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden können. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -Vorsorge zu dienen bestimmt sind oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z. B. Wochenmärkte).

Beigefügt steht Ihnen der gesamte Erlass unten zum Download zur Verfügung.

Das Land Rheinland-Pfalz hat hingegen bisher nur ein Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmenden mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen ab dem 16. März 2020 ausgesprochen. Dieses Verbot gilt zunächst bis Ostern. Aktuelle Informationen aus Rheinland-Pfalz finden Sie unter: https://www.rlp.de/index.php?id=33381.

Nachtrag: 16.03.2020, 18:30 Uhr

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nach Veröffentlichung unserer Pressemeldung eine Pressekonferenz abgehalten, in der verkündet wurde, dass die oben für NRW geltenden Regelungen in Absprache mit allen Landesregierungen in Deutschland auf alle Bundesländer übertragen werden sollen. Damit gelten die Regelungen einheitlich auf für das RSB-Verbandsgebiet in Rheinland-Pfalz. 

Zur Pressemitteilung der Bundesregierung gelangen Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934 

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