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Verbesserungen bei Gastschützenversicherung und Zusatzversicherung für Traditionsvereine zum Jahreswechsel

Der Rheinische Schützenbund e.V. (RSB) hat in Verhandlungen mit der ARAG-Sportversicherung sowohl bei der Gastschützenversicherung wie auch bei der Zusatzversicherung zum Sportversicherungsvertrag insbesondere für Traditionsvereine (früher Gothaer-Zusatzversicherung) einige Verbesserungen für die Mitgliedsvereine des Rheinischen Schützenbundes erreichen können, die ab dem 01.01.2021 gelten.

Die Gastschützenversicherung hat der RSB wie schon zuvor als Dienstleistung für seine Mitgliedsvereine abgeschlossen. Versichert werden alle Gastschützen eines Vereins, die maximal ein Jahr lang in einem Verein zur Probe zum Schießen kommen. Eine reguläre Mitarbeit im Verein oder dauerhafte sportliche Betätigung ist allerdings darüber hinaus nicht versichert, wenn der Interessent nicht Mitglied im Verein wird. Die Gastschützenversicherung bietet auch einen Versicherungsschutz entsprechend der Vorgaben des Waffengesetzes für die Haftpflicht- und Unfallversicherung. Der bisherige Versicherungsumfang bleibt bestehen. Durch eine Erhöhung der Deckungssummen und Anpassung an die Sportversicherungsverträge des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) und des Sportbundes Rheinland (in RLP für Bogen-, Armbrust und Blasrohr-Disziplinen) besteht allerdings ein verbesserter Versicherungsschutz.

In Nordrhein-Westfalen wurde diese Versicherung vom Landessportbund NRW nun auf den Rheinischen Schützenbund übertragen. Für die Bogensport-, Armbrust- und Blasrohr-Disziplinen gilt der Versicherungsschutz des RSB für das gesamte Verbandsgebiet. Für die Gewehr, Pistolen und Flinten-Disziplinen gilt in Rheinland-Pfalz die Gastschützenversicherung des Fachverband Sportschießen Rheinland e.V., die allerdings analoge Regelungen trifft – die genauen Deckungssummen sind dort zu erfragen. Im gesamten Verbandsgebiet ist der Versicherungsgeber die ARAG.

Neuer Zusatzversicherungsvertrag bei der ARAG in der Nachfolge des Gothaer-Zusatzversicherungsvertrages abgeschlossen

Der Versicherungspartner des Rheinischen Schützenbundes e.V. änderte sich bei der Zusatzversicherung zum 01.01.2020 von der Gothaer auf die ARAG. Diese Versicherung kann fakultativ von den RSB-Mitgliedsvereinen zusätzlich zum Sportversicherungsvertrag des LSB NRW und des Sportbund Rheinland (SBR) abgeschlossen werden. Der Rheinische Schützenbund konnte in Verhandlungen einige Verbesserungen bei den Versicherungsleistungen für die Vereine aushandeln. Die Zusatzversicherung kostet weiterhin 45 Cent pro Vereinsmitglied und wird damit nicht teurer.

Neben der Anpassung der Deckungssummen an die geänderten Sportversicherungsverträge des LSB NRW und des SBR gibt es nun neue Erweiterungen bei Mietsachschäden an Zelten auch durch Brand, Explosion, Abwasser und Leitungswasser bis zu einer Schadenssumme von 3.000.000 Euro und auch allgemeine sonstige Mietsachschäden bis 1.000.000 Euro. Die bisherige Limitierung des Bauherrenrisikos bis zu einer Bausumme von 250.000 Euro wurde aufgehoben, sodass zukünftig auch höhere Bausummen abgesichert sind. Schäden an geliehenen oder gemieteten Pferden werden bei einem Festumzug zukünftig mit 1.000.000 Euro versichert. Mitversichert ist weiterhin auch die Haftpflicht der am Festumzug teilnehmenden Personen als Tierhalter, Tierhüter, Tierbegleiter, Reiter oder Fahrer von Kutschen, Planwagen oder ähnlichen Gefährten. Auch die Höherstufungsschäden von KFZ-Schäden in der individuellen Kasko-Versicherung, die bei einem Festumzug auftreten, werden für sechs Kalenderjahre mit einer Maximalsumme von 5.000 Euro übernommen. Versichert sind zusätzlich zu den Sportversicherungsverträgen vom LSB NRW und SBR auch die Schadensersatzansprüche von Mitgliedern untereinander aus Personenschäden, die bei Sportveranstaltungen außerhalb der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (DSB) stattfinden. Dies gilt auch für die Haftpflicht für den Betrieb von Schießstätten außerhalb der Sportordnung des DSB.

Versichert sind weiterhin das Hüten und Halten von Tieren, das nicht gewerbsmäßige Herstellen, Laden und Wiederbeladen von Sportpatronen gemäß der Sportordnung des DSB, der Einsatz von Feuerwerk, Böllern, Schallkanonen und Mörser bei Vereinsveranstaltungen, die Vermietung/Verpachtung von Gaststätten, Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten inkl. Zelte an Dritte sowie der Schlüsselverlust von fremden Schlüsseln – alles bei Betätigungen außerhalb der Sportordnung des DSB.

Neue Versicherungsborschüre Anfang 2021

Anfang 2021 wird der RSB eine aktualisierte Versicherungsbroschüre für alle Mitgliedsvereine auflegen, in dem noch einmal der aktuelle Versicherungsschutz tabellarisch und vollständig wiedergegeben wird. Darin werden dann auch die verbesserten Versicherungsleistungen des Sportversicherungsvertrages des SBR aufgeführt, die bereits seit dem 01.01.2020 gelten. Zusätzlich ist darin neben der Erweiterung der Deckungssummen beispielsweise eine D&O-Versicherung für Vereinsvorstände und Entscheidungsträger in Vereinen wegen Vertrags- oder Vermögensschäden (Fehlkalkulationen, Auswahl- und Organisationsverschulden, ungünstige Vertragsschlüsse) aufgenommen worden.

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