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Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen? BMF gibt Entwarnung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Sportvereinen sowie Sport- und Landesverbänden in Bezug auf einen neuen Gesetzesentwurf Entwarnung gegeben. Speziell handelt es sich um den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerliche Vorschriften. Dieser beinhaltet eine Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG.

Inhaltlich geht es hier um die Umsatzsteuerfreiheit von Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durch gemeinnützige Einrichtungen, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Sportvereine sowie Sport- und Landesverbände befürchteten, dass die Neuregelung, bei der eine Anpassung an europäisches Recht vorgenommen werden soll, die Umsatzsteuerfreiheit aufheben würde. Dies hätte zu einer deutlichen Einschränkung für die gemeinnützigen Einrichtungen geführt.

Dem widersprach nun allerdings das Bundesministerium der Finanzen. Als Antwort auf einen gemeinsamen Brief des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und den Deutschen Fußball-Bundes (DFB) teilte das Ministerium mit, dass die geäußerte Sorge unbegründet ist. Demnach werden weiterhin „Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die als Erziehung von Kindern und Jugendlichen, als Schul- oder Hochschulunterricht, als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind, von der Steuerbefreiung erfasst.“

Weiter heißt es in dem Schreiben: „Die Neuregelung dient der Rechtssicherheit und zielt nicht auf eine Schlechterstellung bisher zutreffend steuerbefreiter Bildungsangebote ab.“ Damit wird deutlich, dass der organisierte Sport keine umsatzsteuerliche Belastung seiner an das Gemeinwohl orientierten Bildungsangebote befürchten muss.

Nachfolgend finden Sie angehängt den Gesetzentwurf der Bundesregierung, den gemeinsamen Brief des DOSB und des DFB sowie das Antwortschreiben des BMF.

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