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Überarbeitete Aufnahmekriterien für Vereine in den RSB

Das Präsidium des Rheinischen Schützenbundes hat die Aufnahmekriterien für Vereine in den RSB überarbeitet und angepasst. Nachfolgend lesen Sie die Änderungen, die auch auf der Seite „Mitglied werden“ in der Rubrik "RSB" unter https://www.rsb2020.de/rsb/mitglied-werden/ zu finden sind.

1. Wer kann Mitglied im Rheinischen Schützenbund werden?
 

  • Schützenvereine mit all ihren Mitgliedern, die Bogen-/Schießsport betreiben oder sich der Tradition und dem Brauchtum verbunden fühlen und darüber hinaus im Vereinsregister eingetragen und gemeinnützig sind
  • Selbstständige bogensport-/schießsporttreibende Abteilungen von Mehrspartenvereinen, die im Vereinsregister eingetragen und gemeinnützig sind.

2. Benötige Unterlagen zur Vereinsaufnahme
 

  • Beitrittserklärung mit den Unterschriften gemäß Eintragung im Vereinsregister (Vereinsvorstand im Sinne des § 26 BGB)
  • Meldung aller Mitglieder, d. h. aktive, inaktive und fördernde Mitglieder sind zu melden
  • Gültige Vereinssatzung mit
    • Hinweis auf die Mitgliedschaft im Rheinischen Schützenbund
    • Hinweis auf die Anerkennung der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes
    • Aufnahme von Vereinsmitgliedern ohne Differenzierung nach Geschlecht (m/w/d) im Sinne der Gleichstellung
  • Nachweis der Eintragung ins Vereinsregister
  • Nachweis der Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes
  • Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung mit Kassenbericht des abgeschlossenen Jahres
  • Beleg der letzten Bestandserhebung an den zuständigen LSB (RLP oder NRW)
  • Erklärung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
  • Teilnahme an der Online-Mitgliederverwaltung des RSB
  • Erklärung zum Datenschutz

3. Aufnahmeverfahren

Für die Aufnahme ist es zunächst notwendig, dass sich der Verein mit der RSB-Geschäftsstelle in Verbindung setzt. Um ihren Verein im Rheinischen Schützenbund vorzustellen, erhalten die Antragsteller die Kontaktdaten des jeweiligen Kreis- und Bezirksvorsitzenden. Sowohl der Kreis als auch der Bezirk müssen eine Stellungnahme zu dem Aufnahmegesuch abgeben.

Wenn die Stellungnahmen des Kreises und des Bezirkes sowie alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Antrag auf Aufnahme dem RSB-Präsidium zur Stellungnahme vorgelegt. Nach Meinungsbildung im RSB-Präsidium wird eine Vorlage an den RSB-Gesamtvorstand gestellt, der gemäß Satzung für die Aufnahme von Vereinen zuständig ist. Der Gesamtvorstand stimmt dann in seiner Frühjahrs- bzw. Herbstsitzung über die Aufnahme des Vereins in den RSB ab.

Sollten die Mitglieder eines Vereins bereits am nächsten Sportjahr teilnehmen wollen, ist eine rechtzeitige Antragstellung erforderlich. Der Meldeschluss zum folgenden Sportjahr ist der 30.09. des laufenden Jahres.

Sonderregelungen oder Aufnahme unter Vorbehalt sind nicht möglich.

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