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Steuerliche Entlastung für Ehrenamtler ab 2021

Gute Nachricht für Ehrenamtler: Die Große Koalition hat sich darauf verständigt, die zahlreichen Tätigen im Ehrenamt ab diesem Jahr steuerlich zu entlasten.

So steigt die steuerfreie Übungsleiterpauschale, von der beispielsweise Trainer in Sportvereinen profitieren, in diesem Jahr von 2400 Euro auf 3000 Euro. Zudem bleibt eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten künftig bis zu 840 Euro steuerfrei und damit um 120 Euro höher als bisher.

Darüber hinaus werden gemeinnützige Vereine erst dann Körperschafts- oder Gewerbesteuer zahlen müssen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen, bisher galt die Grenze von 35.000 Euro. Auch die Grenze für Kleinbetragsspenden steigt von 200 Euro auf 300 Euro. Bis zu diesem Betrag muss der Verein keine Spendenbescheinigung ausstellen, sondern es ist die Vorlage eines Bareinzahlungs- oder Buchungsbelegs eines Kreditinstituts ausreichend.

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