Stellungnahme von Prof. Dr. Sensburg MdB zur Waffenrechtsnovelle
Nachfolgend lesen Sie ein Schreiben des CDU-Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Patrick Sensburg zur Verabschiedung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz durch den Deutschen Bundestag.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schützenschwestern und -brüder,
wie Sie vielleicht verfolgt haben, hat der Deutsche Bundestag heute Vormittag die durch die EU-Feuerwaffenrichtlinie notwendig gewordene Novelle des Waffenrechts verabschiedet.
Wie Sie wissen, hatte ich in den vergangenen Monaten die verschiedenen Entwürfe aus dem Bundesinnenministerium teils sehr kritisch gesehen und auch das BMI immer wieder auf Punkte hingewiesen, an denen nach meiner Auffassung dringender Handlungsbedarf bestand. Mit dieser Kritik stand ich nicht alleine dar, sondern wusste auch viele Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Fraktion an meiner Seite. Auch die Jäger und Schützen mit ihren jeweiligen Verbänden haben sich kritisch, aber auch sehr konstruktiv geäußert.
Ich freue mich daher, dass sich das BMI insbesondere in den letzten Wochen noch substantielle Zugeständnisse im parlamentarischen Verfahren gemacht hat. So konnten wir beispielsweise erreichen, dass die ursprünglich vorgesehenen Regelungen zur Bedürfnisprüfung bei den Sportschützen ganz erheblich entschärft wurden. Nach dem Ersterwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis müssen Schießnachweise für das Fortbestehen des Bedürfnisses nur noch einmal nach fünf und einmal nach zehn Jahren vorgelegt werden. Danach genügt der Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein.
Auch eine in den ersten Arbeitsentwürfen des Gesetzes enthaltene Anzeige- und Registrierungspflicht für Nachbauten historischer Waffen ist ersatzlos gestrichen worden. Von einer solchen Regelung wären die Brauchtumsschützen in besonderer Weise betroffen gewesen.
Änderungen ermöglicht das Gesetz nun auch bei der Anerkennung von Schießstandsachverständigen. Hier erhalten nun die Bundesländer die Möglichkeit, in eigener Verantwortung Regelungen für die Anerkennung weiterer Schießstandsachverständiger zu erlassen. Ursprünglich war hier eine bundesweit-einheitliche Regelung vorgesehen. Diese scheiterte aber am Widerstand einzelner Bundesländer und Interessensverbände. Nichtsdestotrotz bin ich froh, dass der Bund nun den Ländern diese Möglichkeit eröffnet und hoffe, dass Nordrhein-Westfalen hiervon auch Gebrauch macht.
Nach meiner Auffassung hat sich unser gemeinsamer Einsatz in den vergangenen Wochen und Monaten ausbezahlt. Ich möchte Ihnen daher auch für Ihre Unterstützung herzlich danken!
Mit Schützengruß
Ihr
Patrick Sensburg
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