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RSB-Gegendarstellung zu Äußerungen des Fachverbands Sportschießen Rheinland e.V.

Durch die Einladung des Fachverbands Sportschießen Rheinland e.V. zu seiner diesjährigen Mitgliederversammlung, die an die Vereine im Gebiet Süd des Rheinischen Schützenbundes (RSB) zugestellt wurde, hat der RSB Kenntnis erlangt, dass dort Bezug auf die am 24. November 2019 von der RSB-Delegiertenversammlung beschlossene Satzungsänderung genommen wird, gegen dessen Eintragung ins Vereinsregister der Fachverband Einspruch erhoben hatte.

Nach Ansicht des Rheinischen Schützenbundes spiegeln die in dieser Einladung getroffenen Aussagen des Fachverbands Sportschießen Rheinland e.V. den Stand des Verfahrens wiederholt nicht korrekt wider. Stattdessen zeigt sich der RSB erstaunt über die vom Fachverband dargestellte Sicht der Dinge, die unter anderem das Misstrauen der Vereine schürt.

Ursprung der Auseinandersetzung ist die von der RSB-Delegiertenversammlung beschlossene Satzungsänderung, die auch die Erklärung beinhaltet, dass der RSB in all seinen zuständigen Fachverbänden Mitglied ist. Laut Fachverband suggeriere dieser Beschluss ebenfalls eine Mitgliedschaft des Rheinischen Schützenbundes im Fachverband Sportschießen Rheinland e.V. Da der Fachverband allerdings nicht für den RSB zuständig ist, erübrigt sich eine solche Interpretation.

Dennoch wurde seitens des Fachverbands Einspruch gegen die Eintragung der Satzungsänderung ins Vereinsregister erhoben, wodurch dieses das Eintragungsverfahren aussetzte unter der Prämisse, dass der Fachverband eine Klage bei Gericht einreicht. In der Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung behauptet der Fachverband nun, eigentlich nicht geklagt haben zu wollen. Zudem wird behauptet, dem Rheinischen Schützenbund im Vorfeld ein Gesprächsangebot unterbreitet zu haben, das „zum Ziel hatte, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.“ Allerdings seien die RSB-Verantwortlichen zu diesem Gespräch nicht bereit gewesen und der Fachverband Sportschießen Rheinland somit „in die Klage gezwungen“, um Schaden vom Fachverband Rheinland abzuwenden.

Ein solches Gesprächsangebot des Fachverbandes ist dem Rheinischen Schützenbund allerdings nicht bekannt.

So wurde seitens des Fachverbands zunächst beim Amtsgericht Klage eingereicht, bei der es nur um die behauptete Verwechslungsgefahr beziehungsweise Mitgliedschaft ging. Dieser Rechtsstreit wurde vom Anwalt des Fachverbandes mit einem Streitwert von 1.000,00 € beziffert, dem das Gericht aber nicht folgte und bereits zu diesem Zeitpunkt mit 5.000,00 € festlegte. Nachdem die Kritikpunkte des Fachverbandes von Schriftsatz zu Schriftsatz zunahmen und die Rechtmäßigkeit des gesamten Beschlussverfahrens in Zweifel gezogen wurde, hat das Amtsgericht Leverkusen mit Beschluss vom 30. April 2021 – ohne einen Antrag unseres Anwaltes – den Streitwert des Verfahrens auf 20.000,00 € erhöht, wodurch sich auch ein Wechsel der Zuständigkeit ergab. Nunmehr soll vor dem Landgericht Köln am 30. November 2021 ein Güte- und Verhandlungstermin in dieser rechtlichen Angelegenheit stattfinden - zumal der Fachverband keine Einflussnahme auf unsere Satzung hat.

Auch wenn sich der Rheinische Schützenbund im Rahmen des rechtlichen Verfahrens nicht zu den einzelnen Rechtsfragen äußern möchte, gilt folgendes klarzustellen:

  • Der gesamte Streit wurde nicht vom RSB, sondern vom Fachverband vom Zaun gebrochen, obwohl feststeht, dass der RSB unstreitig nicht Mitglied des Fachverbandes ist.
  • Der Fachverband hat durch seinen Anwalt förmlich Einspruch gegen den Beschluss der Mitgliederversammlung eingelegt und diesen von Anfang bis Ende als gesetzeswidrig und sittenwidrig bezeichnet.
  • Der Fachverband hat gegen die Eintragung geklagt. Deshalb kann nur dieser das Verfahren beenden.
  • Es ist die Aufgabe und satzungsgemäße Pflicht des Präsidiums, die Interessen des RSB wahrzunehmen und gegen Angriffe von Dritten zu verteidigen, wie dies mit der Abwehr der Klage des Fachverband Sportschießen Rheinland e.V. der Fall ist.
  • Der Fachverband hat durch seine nicht endend wollende Aufzählung angeblicher Gesetzeswidrigkeiten den Streitwert in die Höhe geschraubt.
  • Die Kosten des Verfahrens zahlt der Unterlegene. Ob dies der Fachverband oder der RSB ist, entscheidet das Gericht.
  • Es ist der Fachverband Sportschießen Rheinland e.V., der durch die Verhinderung der Eintragung der Satzungsänderung versucht, dem RSB Nachteile zuzufügen.

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