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RLP: Schießnachweise und Schnelltests für Landeskader

Wie der Landessportbund Rheinland-Pfalz mitteilt, besteht für Landes- und Nachwuchskaderathletinnen und -athleten neben den bekannten Abstands- und Hygieneregeln ab sofort die Möglichkeit, mit Covid19 Antigen-Schnelltests für eine zusätzliche Minimierung des Risikos für Neuinfektionen mit dem Corona-Virus zu sorgen.

Eine entsprechende Bedarfsmeldung, die unter diesem Artikel zum Download verfügbar ist, kann bis zum 31. Januar 2021 per Mail an leistungssport@lsb-rlp.de an den Landessportbund gesendet werden. Wichtiger Hinweis: Diese Bedarfsmeldung ist ausschließlich für Lehrgangs- bzw. Wettkampfmaßnahmen des Landeskaders/NK2 und nicht für das tägliche Training von Athletinnen und Athleten des Landeskaders und Nachwuchskaders 2 möglich.

Ausgeschlossen sind auch Schützinnen und Schützen, die in Rheinland-Pfalz gemäß der Auslegungshilfe der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 11. Januar 2021 in Ausnahmefällen zum Erbringen von Schießnachweisen die sonst geschlossenen Schießsportanlagen nutzen dürfen.

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