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Richtlinie zur Erteilung von Bescheinigungen eines Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen

Das Präsidium des Rheinischen Schützenbundes (RSB) hat in seiner letzten Sitzung vom 07. Juni 2017 beschlossen, eine Richtlinie zur Erteilung von Bescheinigungen eines Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen gemäß der Regelungen des § 14 Waffengesetz zu veröffentlichen.

Dem RSB wurde seitens des Deutschen Schützenbundes (DSB) die Befugnis zur Ausstellung von entsprechenden Verbandsbescheinigungen übertragen. Dem DSB ist diese Aufgabe seitens des Bundesverwaltungsamtes nach § 15 Abs. 3 Waffengesetz anerkannt worden.

Die Richtlinie erläutert die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erlangung eines Bedürfnisses für Sportschützen nach den Vorgaben des Waffengesetzes und dient zur Erleichterung der Antragsstellung für Sportschützen innerhalb der Mitgliedschaft im RSB.

Antragssteller werden gebeten, bei Beantragung einer entsprechenden Bescheinigung stets die neuesten Antragsformulare auf der RSB-Homepage unter der Rubrik „Sport/Downloads“ zu verwenden:

www.rsb2020.de

Beiliegend und unter Rubrik Sport/Downloads finden Sie die „Richtlinie zur Erteilung von Bescheinigungen gem. § 14 WaffG in der Fassung vom 25. Juli 2009 durch den Rheinischen Schützenbund e.V. 1872“.

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