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Neue Schützenausweise für RSB-Vereinsmitglieder

Der Gesamtvorstand des Rheinischen Schützenbundes (RSB) hat in seiner Sitzung am 13. Oktober 2019 beschlossen, dass alle RSB-Vereinsmitglieder einen neuen "Schützenausweis" erhalten. Damit folgt der RSB einem Beschluss aus der Delegiertenversammlung 2017 in Ransbach-Baumbach, eine Alternative zum bestehenden Deutschen Sportausweis des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) auszuarbeiten.

Dank der neuen RSB-Mitgliederverwaltung wird es möglich sein, die Gestaltung, Ausgabe und Ausstellung der Mitgliedsausweise neu zu organisieren. Ein gemeinsam mit der Fa. Rizoudis ausgearbeiteter Vorschlag sieht vor, auf der Vorderseite des Mitgliedsausweises folgende Informationen auszuweisen:

 

  • Titel
  • Vorname
  • Name
  • Geburtsdatum
  • Mitgliedsnummer
  • Vereinsmitgliedschaften und Disziplinen, die für den Zweitverein geschossen werden
  • QR-Code mit den vorgenannten Daten in digitaler Form

In dem QR-Code werden die gleichen Informationen enthalten sein, die auch auf dem Ausweis enthalten sind, und können mit handelsüblichen optischen Lesegeräten ausgelesen werden. Damit bieten sich diverse technische Möglichkeiten für die sportliche Betätigung des Verbandes und seiner Untergliederungen. Eine Authentifizierung der Vereinsmitglieder wird allerdings nur in Kombination mit dem Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises möglich sein.

Auf der Rückseite des Ausweises werden die RSB-Mitglieder Informationen zum Versicherungsschutz im Rheinischen Schützenbund sowie eine Auswahl an Logos der RSB-Mehrwert-Partner finden. Hier wird zudem die URL https://www.rsb2020.de/rsb/mehrwert-partner/ dargestellt, unter der die Vereine und Mitglieder des RSB die verschiedenen Angebote der Kooperationspartner des Rheinischen Schützenbundes einsehen können.

Der RSB wird die Vereine Ende dieses Jahres mit den neuen Schützenausweisen für alle Vereinsmitglieder beschicken, sie brauchen diese also nicht zu beantragen. Nachfolgend finden Sie noch eine Auflistung für kostenfreie sowie kostenpflichtige (10 Euro Bearbeitungsentgelt) Eintragungen und Änderungen bzgl. des neuen Schützenausweises, die ab Auslieferung der neuen Schützenausweise wirksam werden:

 

Kostenfreie Eintragungen und ÄnderungenKostenpflichtige Eintragungen und Änderungen (10 EUR)
-Erstellung eines Erstausweises für ein Neumitglied-Wiederanmeldung eines bereits vormals angemeldeten Mitgliedes
-Namensänderungen (z.B. durch Heirat, Scheidung)-Neuausstellungen wegen Eingabefehlern, die erst nach der Erstausstellung des Ausweises entdeckt werden
 -Eintragungen von Zweitvereinseinträgen (kostenpflichtig für den Erstverein)
 -Sportanträge für Startberechtigungen in entsprechenden Disziplinen für einen entsprechenden Zweitverein (kostenpflichtig für den jeweils antretenden Erstverein)
 -Verlust von Schützenausweisen
 -Neuausstellung wegen unleserlicher Schützenausweise (kostenpflichtig für den Erstverein, aber nur halber Kostenbeitrag)
 -Neuausstellung wegen Namensänderung des Vereins oder Fusion von zwei Vereinen (wegen Massenauftrag von Ausweisen für alle Vereinsmitglieder halber Kostenbeitrag)

 

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