NRW: Finanzielles Weihnachtsgeschenk für Sportvereine
Das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen hat Maßnahmen für ein Unterstützungspaket im Rahmen der Krisenhilfe auf den Weg gebracht. Mit dem Sondervermögen „Krisenbewältigung“ stellt die Landesregierung Mittel bereit, um die Folgen der Energiekrise, insbesondere von Preissteigerungen, abzufedern.
Zu diesem Maßnahmenpaket gehört unter anderem mit 55,2 Millionen Euro auch die finanzielle Unterstützung von Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen, um diese Orte der sozialen Teilhabe über den Winter offenzuhalten. So können auch Schieß- und Bogensportvereine in Kürze über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen bis zu 60 Prozent der Ausgabensteigerung in Folge der Energiekrise als Fördergelder beantragen – bis zu einem Maximalbetrag von 200.000 Euro. Die erhöhten Ausgaben müssen dabei auf die höheren Energiepreise zurückzuführen sein und sind bei der Abrechnung durch Vorlage von Belegen nachzuweisen.
Zum Kreis der Antragsberechtigten gehören unter anderem Sportvereine mit Doppelmitgliedschaft im LSB NRW, Eigentümer einer Sportstätte, oder auch Eigentümer einer für Aufgaben einer Geschäftsstelle, Sportschule oder ähnlichen Bildungseinrichtung genutzten Immobilie.
Übungsleiter- und Bewegungsoffensive
Im Zuge einer Übungsleiteroffensive, mit der der Einstieg in die Übungsleiter-Tätigkeit erleichtert und der aktuelle Mangel abgebaut werden soll, stehen den Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen in 2023 zudem einmalig 1,2 Millionen Euro zur finanziellen Förderung der Ausbildung von Übungsleiter:innen und Trainer:innen zur Verfügung. Mit der Teilnahme an diesem Förderprogramm verpflichten sich angehende Übungsleiter:innen und Trainer:innen für eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einem Verein – ein entsprechender Antrag kann ebenfalls im LSB-Förderportal gestellt werden.
Das Land NRW setzt sich darüber hinaus auch für Kinder und Jugendliche ein. Im Rahmen der Bewegungsoffensive sollen im Jahr 2023 Bewegungsdefizite nach Corona aufgeholt und neue Kooperationen zwischen (RSB)-Vereinen und Partnern geschlossen werden. Hierfür stellt das Land NRW ebenfalls einmalig insgesamt 1 Million Euro zur Verfügung. Als mögliche Antragssteller werden Vereine, Bünde, Verbände und Organisationen des vereinsungebundenen Sports genannt. Im Januar 2023 folgt seitens der NRW-Staatskanzlei beziehungsweise des LSB NRW ein detaillierter Projektaufruf – die Frist für Anträge ist allerdings bereits jetzt auf den 15. März 2023 datiert.
Die exakten Förderrichtlinien für alle drei ausgerufenen Förderpakete werden noch erarbeitet und Anfang des Jahres 2023 zeitnah veröffentlicht. Weitere Informationen zu den Förderpaketen für Sportvereine in NRW finden Sie in den unten angehängten Präsentationen sowie auf den Internetseiten des Landes NRW (https://www.land.nrw/) und des Landessportbundes NRW (https://www.lsb.nrw/).
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