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NRW-Corona-Sonderprogramm „Heimat, Tradition und Brauchtum“

Von Corona-Pandemie betroffene Traditionsvereine können Zuschuss bis zu 15.000 Euro erhalten.

Die Landesregierung legt ein Sonderprogramm „Heimat, Tradition und Brauchtum“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage auf: Am 30. April 2020 hatte der Landtag mit breiter Mehrheit eine Antragsinitiative von CDU und FDP unterstützt, die das Auflegen eines Sofortprogramms für Heimat und Brauchtum zum Gegenstand hatte. Acht Wochen später ist es nun soweit: Das Sonderprogramm „Heimat, Tradition und Brauchtum“ wird – vorbehaltlich der Freigabe der Finanzmittel durch den Landtag Nordrhein-Westfalen – am Montag, 29. Juni 2020, veröffentlicht. Anträge können ab dem 15. Juli 2020 bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Dem Haushaltsausschuss des Landtages liegt für seine Sitzung am 29. Juni 2020 die Freigabe von Finanzmittel über 23 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm vor. Mit einer Beschlussfassung kann das Sonderprogramm starten.

Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.

Ein Beispiel:
Vereine erzielen mit der Durchführung von Festen oder durch zeitweise Vermietung oder durch Eintrittsgelder in der Zeit zwischen März und August regelmäßig Erlöse, die zur Deckung laufender Kosten zwingend erforderlich sind. Kann der Wegfall dieser Erlöse aufgrund der Corona-Pandemie nicht ausgeglichen werden, kann der Betrag gefördert werden, der zur Deckung unvermeidlicher laufenden Kosten erforderlich ist.

Zum Verfahren
Sobald der Landtag Nordrhein-Westfalen am 29. Juni 2020 die Finanzmittel aus dem NRW-Rettungsschirm freigegeben hat, kann das Sonderprogramm starten. Informationen sind hier auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem 29. Juni 2020 abrufbar. Anträge können ab dem 15. Juli 2020 gestellt werden.

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