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Neues Verfahren zur Delegiertenmeldung über ZMI-RSB

Wegen einer Gerichtsentscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 26. August 2019 gegen den Kreisschützenverband Soltau muss auch der Rheinische Schützenbund sein Verfahren zur Delegiertenmeldung ändern. Gemäß Gerichtsbeschluss ist es nicht mehr zulässig, dass ein Verein allgemein zur Delegiertenversammlung eingeladen wird und seinen Delegierten erst dort benennt.

Stattdessen ist der RSB ab sofort gezwungen, die Delegierten der Vereine inklusive ihrer Kontaktdaten abzufragen, um sie persönlich unter Zusendung aller Tagungsunterlagen fristgemäß einladen zu können. Um den Vorgang möglichst einfach zu gestalten, wurde in der Mitgliederverwaltungssoftware ZMI-RSB ein Modul zur Delegiertenmeldung eingerichtet. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung können Sie unten anhand der Bilder einsehen.

Beim Öffnen der Software werden Sie ab sofort aufgefordert, je einen Delegierten für die Mitgliederversammlung des RSB und einen Jugenddelegierten für die Jugenddelegiertenversammlung anzugeben. Zur Vereinfachung des Ablaufes der Einladung geben Sie bitte neben einer privaten Postanschrift des Delegierten ebenfalls eine private E-Mailadresse des entsprechenden Vereinsmitgliedes an, um eine Einladung auch auf dem elektronischen Weg ermöglichen zu können.

Damit die Einladungsfristen der beiden Delegiertenversammlungen von 30 Tagen eingehalten werden können, bittet der RSB die jeweiligen Delegierten, sich bis zum 01.10.2020 für die Jugenddelegiertenversammlung und bis zum 12.10.2020 für die RSB-Delegiertenversammlung über das Modul zu melden.

Sollte nach dem Meldetermin ein Delegierter verhindert sein, so kann ein Ersatzdelegierter formlos bis zum 19. November 2020 über info@rsb2020.de nachgemeldet werden.

Die mit dem RSB geteilten Mitgliedsdaten werden ausschließlich für die Kommunikation zur Vorbereitung der Mitgliederversammlung genutzt. Falls Sie technische Fragen zur Delegiertenmeldung in ZMI-RSB haben, können Sie sich gerne unter support-zmi@rsb2020.de melden.

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