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Neue Ausschreibungen "JugendBasisLizenz"

Der Lehrausschuss des Rheinischen Schützenbundes hat zwei neue Lehrgänge "JugendBasisLizenz (JuBaLi) - Qualifikation nach § 27 Abs. 3 WaffG" (J22.002/J22.003) ausgeschrieben. Anmeldungen für diese Ausbildungen sind ab sofort möglich.

Die Lehrgänge "JugendBasisLizenz" richten sich an alle RSB-Vereinsmitglieder, die eine Jugendbetreuertätigkeit ohne gültige Übungsleiter- oder Trainerlizenz ausüben und solche, die künftig eine Jugendbetreuertätigkeit anstreben. Das Mindestalter für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist 18 Jahre.

Weitere Voraussetzungen zur Teilnahme am Lehrgang ist ein Nachweis der Waffensachkunde eines vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Schießsportverbandes nach dem 01.04.2003 sowie ein Nachweis der Verantwortlichen Aufsicht eines Landesverbandes des Deutschen Schützenbundes nach dem 01.04.2003. Bei Nachweisen, die vor dem 01.04.2003 erbracht wurden, muss vor der Ausbildung der Tageslehrgang „Änderungen im Waffenrecht und der Sportordnung“ abgelegt werden. Darüber hinaus wird ein Erste Hilfe Nachweis über 9 Lerneinheiten, der bei Erwerb der Lizenz nicht älter als 2 Jahre sein darf, benötigt. Coronabedingt kann dieser Nachweis auch nachgereicht werden

Inhalte des Lehrgangs "JugendBasisLizenz" sind unter anderem das Erlernen von Handlungskompetenzen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen auf dem Schießstand, pädagogische Grundlagen sowie kind- und jugendgerechte Vermittlung schießsportpraktischer Inhalte. 

Weitere Informationen zu den Lehrgängen "JugendBasisLizenz" wie Termine, Anmeldung und Kosten finden Sie im Aus- und Fortbildungskalender des Rheinischen Schützenbundes und in den unten angehängten Ausschreibungen.

Bitte beachten Sie, dass die Lehrgänge unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Corona-Verordnungen der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz durchgeführt werden.

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