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Neue Ausschreibungen "JugendBasisLizenz" und "Änderung Waffenrecht"

Der Lehrausschuss des Rheinischen Schützenbundes hat drei neue Lehrgänge "JugendBasisLizenz" (J21.001/J21.002/J22.001) und einen neuen Lehrgang "Änderung im Waffenrecht und der Sportordnung" (G21.003) ausgeschrieben. Anmeldungen für diese Lehrgänge, die in der Geschäftsstelle des Rheinischen Schützenbundes in Leichlingen stattfinden werden, sind ab sofort möglich.

Die Lehrgänge "JugendBasisLizenz" richten sich an alle RSB-Vereinsmitglieder, die eine Jugendbetreuertätigkeit ohne gültige Übungsleiter- oder Trainerlizenz ausüben und solche, die künftig eine Jugendbetreuertätigkeit anstreben. Das Mindestalter für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist 18 Jahre.

Weitere Voraussetzungen zur Teilnahme am Lehrgang ist ein Nachweis der Waffensachkunde eines vom Bundes-Verwaltungsamt anerkannten Schießsportverbandes nach dem 01.04.2003 sowie ein Nachweis der Verantwortlichen Aufsicht eines Landesverbandes des Deutschen Schützenbundes nach dem 01.04.2003. Bei Nachweisen, die vor dem 01.04.2003 erbracht wurden, muss vor der Ausbildung der Tageslehrgang „Änderungen im Waffenrecht und der Sportordnung“ abgelegt werden. Darüber hinaus wird ein Erste Hilfe Nachweis über 9 Lerneinheiten, der bei Erwerb der Lizenz nicht älter als 2 Jahre sein darf, benötigt.

Inhalte des Lehrgangs "JugendBasisLizenz" sind unter anderem das Erlernen von Handlungskompetenzen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen auf dem Schießstand, pädagogische Grundlagen sowie kind- und jugendgerechte Vermittlung schießsportpraktischer Inhalte. 
 

Änderung im Waffenrecht und der Sportordnung

Der Lehrgang "Änderung im Waffenrecht und der Sportordnung" richtet sich an alle Mitglieder aus den Vereinen des Rheinischen Schützenbundes. Während des Lehrgangs werden die Änderungen im Bereich des Waffengesetzes (Stand: Januar 2020) in Bezug auf die neuen Pflichten für Schützen, die Vereine und den Verband erläutert (WaffG, AWaffV, WaffVwV). Des Weiteren wird auf aktuelle Änderungen der Sportordnung eingegangen, die den Schießbetrieb beeinflussen. Alle nach altem Waffenrecht erworbenen Waffensachkunde-lizenzen werden prüfungsfrei durch Lizenzen nach aktuellem Waffenrecht ersetzt. Erworbene Lizenzen der Verantwortlichen Aufsicht und des Schießsportleiters, ausgestellt durch den Deutschen Schützenbund, werden ebenso prüfungsfrei durch Lizenzen nach aktuellem Waffenrecht ersetzt. Die entsprechenden alten Lizenzen/Nachweise müssen bei der Anmeldung in Kopie mitgeschickt werden.

Weitere Informationen (Termine/Anmeldung/Kosten) zu den Lehrgängen "JugendBasisLizenz" und "Änderung im Waffenrecht und der Sportordnung" finden Sie im Aus- und Fortbildungskalender des Rheinischen Schützenbundes und in den unten angehängten Ausschreibungen.

Bitte beachten Sie dabei auch die "Hygienevorschriften und Coronaschutzmaßnahmen für Präsenzlehrgänge im Aus- und Fortbildungsbereich in der Geschäftsstelle des Rheinischen Schützenbundes in Leichlingen", die Ihnen ebenfalls unten als Download zur Verfügung stehen.

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