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Lockerung der Corona-Maßnahmen im Sport- und Trainingsbetrieb

Mit dem Beschluss aus der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin sowie der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 06. Mai 2020 werden nun auch im Bereich des Sports Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelockert.

So heißt es unter Punkt 10 des Beschlusses:

  • Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt.

Der Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder vom 28. April ist unter diesem Bericht als Datei angehängt. Dort können Sie sich über die angesprochenen Bedingungen zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb, wie Hygienemaßnahmen, ausreichend Personenabstand sowie keine limitierte Personenanzahl, informieren. Wie diese Regelungen auf den Schieß- und Bogensport angewendet werden können, darüber werden wir Sie in Kürze informieren.

Weitere Öffnungen in Verantwortung der Länder

Unter Punkt 12 des Beschlusses gibt es weitere wichtige Informationen für den öffentlichen Sportbetrieb:

  • Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verblieben Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden:
    • Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern

Wie diese schrittweisen Öffnungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gehandhabt werden, steht bisher noch nicht fest. Wir werden Sie aber auch hierzu schnellstmöglich informieren. Die bestehenden Lockerungen in Rheinland-Pfalz (siehe Bericht vom 22.04.2020:  "Regelungen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes in Schützen- und Bogensportvereinen") bleiben bis zu einem Beschluss des Innenministeriums Rheinland-Pfalz erhalten. Großveranstaltungen wie Sport- oder Schützenfeste sind weiterhin bis zum 31. August 2020 untersagt.

Der gesamte Beschluss der Bundeskanzlerin sowie der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 06. Mai 2020 ist ebenfalls unten als Datei für Sie zum Nachlesen angehängt.

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