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Landesverbandsmeisterschaften (LVM) 2021 in Zeiten der Covid19-Pandemie

Auf Grund der anhaltenden Covid19-Pandemie ist es z.Zt. nicht möglich, den bisherigen, veröffentlichten vorläufigen Terminplan der Landesverbandsmeisterschaften (LVM) 2021 einzuhalten. Desweiteren ist in einer schriftlichen Mitteilung der Bundessportleitung des Deutschen Schützenbundes (DSB) vom 18.01.21 entschieden worden, dass es für das Sportjahr 2021 keine direkte LVM, die Grundlage für die Zulassung zu den Deutschen Meisterschaften (DM) ist, durchgeführt werden muss. Zur Erreichung einer Melderingzahl zur DM sind Qualifikationswettkämpfe / Zulassungswettkämpfe / Teilmeisterschaften / regionale Wettkämpfe möglich. Den Landesverbänden (LV) bleibt es somit freigestellt, wie die Meldeergebnisse erreicht werden. In den Weitermeldungen an den DSB (22.06.21 / 20.07.21), die über den LV erfolgen müssen, ist die Art der Veranstaltung mit anzugeben.

Die Landessportleitung hat in Zusammenarbeit mit den Landesreferenten (LR) auf dieser Grundlage einen neuen Terminplan (Stand: 01.02.2021) der LVM 2021 erarbeitet. Hierzu gibt es noch folgende Ergänzungen:
 

  1. Es ist insbesondere zunächst abzuwarten, wie sich die Startzahlen der Weitermeldungen durch die Bezirke (Vorabmeldung bis zum 02.03.2021) ergibt. Aus diesem Grund behält sich die Landesportleitung ausdrücklich kurzfristige Änderungen an den Terminen und den Austragungsorten vor!
  2. Bei der Planung sind die Verantwortlichen zunächst davon ausgegangen, dass aufgrund der Abstandsregelung (losgelöst von den unterschiedlichen politischen Vorgaben der Bundesländer Nordrhein-Westfalen (NRW) / Rheinland-Pfalz (RLP)) nur die Hälfte der tatsächlich vorhandenen Standkapazitäten genutzt werden können.
  3. Wie aus dem Terminplan ersichtlich, werden verschiedene Wettbewerbe/Disziplinen/Klassen (z.B. 1.10.xx / 1.11.xx / 1.41.xx / 2.10.xx) am gleichen oder auch einem anderen Wettkampftag auf den unterschiedlichsten Schießständen durchgeführt. Dies führt u.a. dazu, dass ggf. eine höhere Anzahl an Startern zugelassen werden kann. Es ist angedacht, dass die Einteilung der Schützen*innen in diesen Fällen aller Voraussicht nach Gebietsweise (Nord/Mitte – Süd) erfolgt. Dabei kann es ggf. auch disziplinbezogene Ausnahmen geben.
  4. Die weitere Einteilung wird in einzelnen Disziplinen (z.B. 1.36.xx), wie bereits im Jahr 2019, voraussichtlich wieder vereinsmäßig erfolgen. Schützen*innen, die an dieser LVM nicht teilnehmen wollen, haben dies umgehend ihrem Bezirkssportleiter (BSpL) mitzuteilen.
  5. Um die maximale Anzahl der Starter zu ermitteln, wird es wieder Limitzahlen geben. Wie bereits bekannt, wird es bei den Weitermeldungen der Bezirke in den verschiedensten Wettbewerben/Disziplinen/Klassen aller Voraussicht nach aber unterschiedliche Einzel- und Mannschaftsergebnisse (in voller Ringzahl / 10tel-Wertung // Vollprogramm / Halbprogramm) geben. Der Landessportleiter (LSpL) wird in Zusammenarbeit mit den LR eine Möglichkeit finden, dass eine entsprechende Berechnung der Limitzahlen erfolgen kann.
  6. Es können auch weiterhin individuelle Startwünsche geäußert werden, die gemäß der Ausschreibung zur LVM ausschließlich über die jeweiligen BSpL zu erfolgen haben!.
  7. Da sich aller Voraussicht nach nur eine gewissen Anzahl an Schützen*innen auf den Schießständen (einschl. der Aufenthaltsräume) aufhalten dürfen, ist ein Tausch der Startzeiten am eigentlichen Wettkampfkampf vor Ort nicht möglich! Dies kann nur im Vorfeld auf Vereinsebene erfolgen.
  8. Sollten Schützen*innen aufgrund von
    - ärztlich angeordneten Terminen
    - einer religiösen oder gleichgestellten Veranstaltung für die betroffene Person und Angehörige 1.Grades
    - einer beruflichen oder schulischen Unabkömmlichkeit
    - einer übergeordneten schießsportlichen Maßnahme
    am eigentlichen Wettkampftag verhindert sein, ist dies rechtzeitig der RSB-Geschäftsstelle per E-Mail (sander@rsb2020.de) mitzuteilen. Dies trifft in diesem Jahr zunächst ausschließlich nur für Schützen*innen zu, die ausdrücklich ihre Bereitschaft an der Teilnahme an der DM erklären!
  9. Die LVM 2021 wird aufgrund der o.a. Regelung des DSB und der Tatsache, dass in einzelnen Wettbewerben/Disziplinen die Schützen*innen der gleichen Wettkampfklasse an unterschiedlichen Orten und Tagen ihren Wettkampf austragen, zunächst als eine Art „Qualifikationsveranstaltung“ zur DM betrachtet. Somit werden auch die landesverbandsinternen Wettbewerbe/Disziplinen zunächst nicht angeboten bzw. durchgeführt! Auf Grund der Gesamtsituation sind deshalb zunächst auch keine Siegerehrungen im direkten Anschluss an die Wettbewerbe vorgesehen.
  10. Über die Durchführung der LVM im Bogensport (WA Bogen im Freien, WA Feldbogen, WA Bogen 3D) wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Sollten noch irgendwelche Fragen bestehen, steht der Landessportleiter für weitere Fragen, gerne auch telefonisch, zur Verfügung.

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