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Kontaktkreis der Schützenverbände NRW tagte in Düsseldorf-Niederkassel

Der Kontaktkreis der Schützenverbände in NRW tagte in diesem Jahr auf Einladung der Interessengemeinschaft der Düsseldorfer Schützenvereine e.V. (IGDS) in Düsseldorf-Niederkassel mit einer umfangreichen Tagesordnung. Im Fokus der Sitzung standen verschiedene rechtliche Themen, zu denen in Richtung der Landes- und Bundesregierung Stellung genommen werden soll.

Vorberaten wurde insbesondere eine im Dezember dieses Jahres anstehende Arbeitssitzung auf Einladung des Heimat- und Innenministeriums, in der über den Abbau diverser bürokratischer Hemmnisse im Bereich des Veranstaltungs-, Emissions-, Umwelt-, Steuer-, Abgaben und Waffenrechts beraten werden soll. Der Rheinische und der Westfälische Schützenbund hatten eine gemeinsame und der Sauerländer Schützenbund eine eigenständige schriftliche Stellungnahme bei den beiden Ministerien zur Vorbereitung der nächsten Arbeitssitzung im Frühsommer dieses Jahres eingereicht.

Aufgrund der Aktualität berieten die sechs Schützenverbände zudem über die Waffenrechtsnovelle der Bundesregierung, die durch die Änderungsforderungen des Bundesrates vom 20.09.2019 nicht hinnehmbare Verschärfungen erfahren hatte. Insbesondere bei den wiederkehrenden Bedürfnisüberprüfungen (alle drei Jahre Nachweis von 18 Schießübungen je Waffe) und auch der Aufnahme der Armbrust in die Liste gefährlicher Waffen wurden aus Sicht der Verbände Grenzen des Tolerierbaren überschritten. Zudem waren sich die Verbände einig, dass die vorgesehenen Gesetzesverschärfungen keinen Zugewinn für die öffentliche Sicherheit bringen, da der illegale Waffenhandel durch die Maßnahmen nicht bekämpft wird, sondern Legalwaffenbesitzern unzumutbare bürokratische Hemmnisse auferlegt werden. Es wurde beschlossen und inhaltlich beraten, eine gemeinsame Stellungnahme an NRW-Vertreter des Bundestages und der Bundesregierung sowie der Landesregierung zur Waffenrechtsnovelle abzugeben.

Zudem wurde über die Fortführung des Rahmenvertrages mit der GEMA, die Durchführung eines neuen Parlamentarischen Abends in 2020 im NRW-Landtag, die Gebührenerhebungen für Vereine durch den Bundesanzeigerverlag zur Führung des Transparenzregisters und Maßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt beraten.

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