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Interview mit Egon Beckmann zur Mitgliederabfrage des RSB

Der Rheinische Schützenbund (RSB) hat im Oktober 2020 alle Vereine angeschrieben und nach dem aktuellen Mitgliederstand befragt sowie die Frage gestellt, wie viele Vereinsmitglieder sportlich aktiv sind. Was es damit auf sich hatte, wie die verschiedenen Rückläufe zu bewerten sind und wie es in Zukunft weitergeht, erklärt Egon Beckmann, kommissarischer Schatzmeister des RSB, im nachfolgenden Interview.

RSB: Herr Beckmann, was war der Anlass zu diesem ungewöhnlichen Vorgehen – schließlich gibt es für den Mitgliederbestand ja ein gemeinsames Mitgliederverwaltungsprogramm.

Egon Beckmann: Der RSB hatte bis dato keine genauen Erkenntnisse darüber, wie sich die Anteile Sport und Tradition verteilen. Unsere Feststellung war auch, dass mehr als ein Viertel aller Vereine sich nicht bei unserer neuen Mitgliederverwaltungssoftware ZMI-RSB angemeldet haben. Es kamen Zweifel auf, ob die Mitgliederzahlen der Vereine wirklich alle aktuell sind. 67 Prozent der Vereine haben bis Mitte November auf die Befragung geantwortet. Ob die aus den Meldungen ermittelte Anzahl von Sportschützen real ist, kann noch nicht abschließend gesagt werden.
Es hat sich auch herausgestellt, dass es eine größere Anzahl an Vereinen gibt, die nicht alle Mitglieder oder einen veralteten Mitgliederstand beim RSB gemeldet haben. Ebenso hat sich herausgestellt, dass viele Vereine beim Landessportbund (LSB) NRW zum gleichen Stichtag deutlich abweichende Mitgliederzahlen im Vergleich zum RSB gemeldet haben. Der LSB NRW stellt jedem seiner Verbände offiziell die dort gemeldeten Mitgliederzahlen zur Verfügung.
Es hat sich also herausgestellt, dass es Problemfelder gibt, in denen viel aufzuarbeiten ist. Die Zahlen sind auch für die Arbeit der neu gegründeten Beitragskommission von Bedeutung, die den Auftrag hat, herauszuarbeiten, ob es eine Beitragserhöhung oder eine geänderte Beitragsstruktur geben wird.

RSB: Einmal grundsätzlich gefragt: Was sagt eigentlich die Satzung des RSB zum Thema Mitgliedermeldung?

Egon Beckmann: Die RSB-Satzung ist in dieser Frage schon seit vielen Jahren eindeutig. In der Satzung steht unter § 5 Abs. 3: „Die unmittelbaren Mitglieder (Vereine) sind verpflichtet, alle ihre Mitglieder an den RSB zu melden.“ Dazu gehören auch die Ehren-, inaktive - und Fördermitglieder.

RSB: Ist diese Vorgabe womöglich noch nicht allen bekannt?

Egon Beckmann: Aufgrund der vielen Gespräche, die ich zwischenzeitlich mit Vereinsvertretern geführt habe, scheint allerdings durchaus häufig der Irrglaube zu bestehen, dass nur aktive Schützen gemeldet werden müssen.

RSB: Welche Besonderheiten gab es bei den Rückläufen der Mitgliederabfrage noch? Was ist aufgefallen?

Egon Beckmann: Dass viele historisch und traditionell orientierte Schützenvereine nur ihre Sportschützenabteilung im RSB gemeldet haben. Dies ist aber ausschließlich bei Mehrspartenvereinen möglich. Andere Verfahrensweisen sind ein Verstoß gegen unsere Satzung.

RSB: Darf es Unterschiede in der Mitgliedermeldung beim RSB und dem Landessportbund NRW bzw. Sportbund Rheinland geben?

Egon Beckmann: Nein. Die beim Landessportbund NRW wie auch beim Sportbund Rheinland gemeldeten Mitglieder müssen auch alle namentlich beim RSB gemeldet sein. Das hat nicht nur etwas mit Ehrlichkeit zu tun, es gibt gute Gründe, z. B. der umfangreiche Versicherungsschutz, so zu verfahren. Das Thema Versicherungsschutz ist ein wichtiger Punkt. Viele Vereine haben, wie ich in vielen Einzelgesprächen herausfinden konnte, dies offensichtlich nicht im Blick: Nur die beim RSB namentlich gemeldeten Mitglieder sind auch im LSB NRW wie auch beim Sportbund Rheinland versichert.

RSB: Wie wird beim RSB nun weiter verfahren? Was sind die nächsten Schritte?

Egon Beckmann: Einige Vereine haben ihre Meldungen beim RSB für 2020 aktualisiert und auch die Meldung gegenüber Landessportbund und Sportbund angeglichen. Wo zu wenig Mitglieder gemeldet waren, berechnen wir diese für 2020 aktuell nach. Die Bezirksvorsitzenden haben sich bereiterklärt mit ihren Vereinen zu sprechen, damit sie der Satzung des RSB entsprechend, ihre Mitglieder melden.
Leider gibt es eine Reihe von Vereinen, die sich auf unsere Schreiben noch nicht zurückgemeldet haben und wo sich offensichtliche Differenzen zwischen den verschiedenen Meldungen ergeben haben. Hier bleiben wir dran! Wer sich weigert, uns die korrekten Mitgliederzahlen zu benennen, wird noch einmal angesprochen und auf die Erfüllung der Satzungspflicht hingewiesen. Im Zweifel werden wir die vergangenen drei Jahre rückberechnen. Das Präsidium und der Gesamtvorstand werden sich mit solchen Fällen konkret beschäftigen müssen.
Gerade in schwierigen Zeiten - nicht zuletzt wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie - ist es unfair gegenüber der Mehrzahl der ordnungsgemäß meldenden Vereine, wenn Vereine ihre tatsächliche Mitgliederzahl vorsätzlich verschweigen, um sich finanziell besser zu stellen. Ein solches Verhalten ist unredlich und nicht solidarisch!
Die zur Verfügung stehenden Mittel auf Verbandsebene sind mit einem Blick in die Zukunft nicht mehr ausreichend. Daher kann die Diskussion um Beitragserhöhungen bzw. -struktur nur auf der Basis authentischer Zahlen geführt werden.

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