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Innenminister Reul und Kommunalministerin Scharrenbach empfangen NRW-Schützenverbände

Entlastungen beim Genehmigungsaufwand für Brauchtumsveranstaltungen und Schießstände im Fokus des Gesprächs

Bereits bei der Podiumsdiskussion des Rheinischen Schützenbundes mit Kommunalministerin Ina Scharrenbach am 28.09.2018 wurde ein Spitzengespräch der Schützenverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Ministern für Inneres, Herbert Reul und für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach zum Thema der Erleichterung des Genehmigungsaufwandes für Schützenvereine in Aussicht gestellt. Das Gespräch mit den Vertretern der Schützenverbände fand am 31.10.2018 im Innenminsterium statt. Die Vertreter der Schützenverbände NRW erhielten die Gelegenheit, den beiden Ministern konkrete Sachverhalte aus der kommunalen, verkehrlichen und polizeilichen Genehmigungspraxis der NRW-Behörden zu berichten. Kritisiert wurde insbesondere der wachsende Genehmigungsaufwand für Schützenfeste und Schützenumzüge. Als problematisch wurde die unterschiedliche Genehmigungspraxis von Ordnungsämtern angesprochen. Mehr als ein Dutzend unterschiedlicher Genehmigungen im Bereich der Ordnungsämter, der Landschafts- und Verkehrsbehörden sowie beispielsweise der GEMA fallen regelmäßig bei der Genehmigung eines einfachen Schützenfestes an – mit unterschiedlichsten Gebühren und Auflagen. Auch die Problemstellungen der Regelüberprüfung von Schießständen wurden Innenminister Reul vorgetragen. Als positive Lösungsbeispiele wurden die Allgemeinverfügungen angesprochen, die durch das Verkehrsministerium hinsichtlich der Querung von Landstraßen bei Schützenumzügen beschlossen wurde. Positiv wurde eine Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises für alle verkehrlichen Genehmigungsaufwände für Schützenumzüge hervorgehoben. Angeregt wurde auch, ein Modellprojekt für einen einheitlichen Ansprechpartner für öffentliche Veranstaltungen in den Ordnungsämtern der Kommunen oder als Bündelungsstelle in den Landkreisen einzurichten. Eine entsprechende Weisung des Innenministeriums gibt es zwar bereits, allerdings fällt die Umsetzung in den Kommunen und Kreisen NRWs sehr unterschiedlich aus. Die beiden NRW-Minister sagten zu, diese Anliegen der Schützenverbände aufzunehmen und einer Prüfung hinsichtlich einer Umsetzung der Vorschläge zu unterziehen. Es wurde zugesagt, dass das Gespräch mit den Verbänden im Frühjahr 2019 fortgesetzt werden soll und die Ministerien bis dahin erste Vorschläge vorbereiten wollen. An dem Gespräch nahmen Vertreter des Rheinische Schützenbundes, des Westfälischen Schützenbundes, des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften, des Sauerländer Schützenbundes, des Oberbergische Schützenbundes und der Interessengemeinschaft der Düsseldorfer Schützenbruderschaften teil.

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