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Inklusion im Schützenhaus durch die Förderung der Aktion Mensch!

Die Vereine des Deutschen Schützenbundes haben die Möglichkeit, an Förderaktionen der Aktion Mensch teilzunehmen. Die Förderaktion „Barrierefreiheit“ unterstützt die Anschaffungen und kleine bauliche Vorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit für den Vereinssport. Kosten für Anschaffungen, Bauten und Umbauten können - auch ohne Eigenmittel - bis maximal 5.000 € gefördert werden.

Ihr Schützenverein könnte somit die Anschaffung oder den Bau einer Rampe für Personen mit Rollstuhl unterstützen bzw. barrierefreie Sanitäranlagen oder die Installation von Signallampen für hörgeschädigte Menschen organisieren. Förderungswürdig ist auch der Rückbau der Brüstung im Schießstand und die Ersetzung durch Einzeltische, womit im Rollstuhl sitzenden Sportschützinnen und -schützen wegen der niedrigeren Mündungshöhe das Sporttreiben erleichtert wird.

Alle Vereine, die ihr Schützenhaus oder ihre Sportanlage barrierefreier gestalten wollen, haben die Möglichkeit, bei der Aktion Mensch Förderung zu beantragen. Die Förderanträge können ausschließlich im Internet über das Antragssystem der Aktion Mensch unter www.aktion-mensch.de/antrag von Vereinen der Landesverbände des Deutschen Schützenbundes gestellt werden. Ein Förderantrag kann einmal jährlich gestellt werden.

Weitere Informationen sowie die Förderbestimmungen zur Förderaktion „Barrierefreiheit“ der Aktion Mensch finden Sie unter: www.aktion-mensch.de/foerderung. Ansprechpartnerin in der DSB-Geschäftsstelle ist Sport-Inklusionsmanagerin Natascha Hiltrop unter Hiltrop@dsb.de

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