Zum Hauptinhalt springen

Informationen zur Energiekrise im Sport

Die Kosten für Gas, Öl und Strom steigen signifikant an, die Inflationsrate kennt nur den Weg nach oben. Das hat erhebliche Konsequenzen für die Vereinsfinanzen sowie den Vereinssport. Aufgrund der Energiekrise warnen der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), die Landessportbünde (LSB) NRW und RLP sowie auch der Rheinische Schützenbund (RSB) vor einer möglichen Schließung von Sportstätten. Nachfolgend haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zur Energiekrise mit einigen Fragen und Antworten zusammengestellt.

Vorausgeschickt sei gesagt, dass sich die nachfolgenden Maßnahmen auf den Sport im Allgemeinen beziehen und in erster Linie für Sporthallen und Aufenthaltsräume angewendet werden können. Für Schießstände müssten noch speziellere Maßnahmen ausgearbeitet werden, weshalb der Rheinische Schützenbund für den nächsten Monat einen virtuellen Austausch mit Vertretern der Vereine und Schießstandsachverständigen plant. Weitere Informationen hierzu folgen.

In Übereinstimmung mit dem DOSB rufen die Landessportbünde und der RSB seine Mitglieder dazu auf, in den kommenden Monaten mindestens 20 Prozent Energie einzusparen, um pauschale Schließungen von Sportstätten zu vermeiden. Dazu stellt der DOSB den Sportvereinen anhand eines ausführlichen Stufenplans mögliche Einsparpotenziale sowie in einem weiteren Dokument Empfehlungen zur Energiereduktion zur Verfügung.

Darüber hinaus warnen die Verbände vor einem drohenden Energie-Lockdown und fordern gemeinsam die Offenhaltung der Sportstätten sowie finanzielle Unterstützung der Sportvereine durch Bund und Länder. Bisher fand der Sport in den Entlastungspaketen keine Beachtung. Es ist allerdings zu befürchten, dass viele Vereine aufgrund der explodierenden Energiekosten in existenzbedrohende Lagen geraten werden. In ausführlichen Positionspapieren nehmen die Landessportbünde NRW und RLP Stellung, weisen auf die dramatische Lage im Sport hin und machen die zwingende Notwendigkeit von kurzfristigen Finanzhilfen deutlich.

Der DOSB hatte bereits im Juli auf die Herausforderungen des organisierten Sports in der Energiekrise hingewiesen und vor pauschalen Schließungen von Sportstätten gewarnt. Dazu veröffentlichte der DOSB das Positionspapier „Energie-Lockdown im Sport verhindern“, dem sich der Rheinische Schützenbund ebenfalls anschließt.

Die Sportministerkonferenz der Länder (SMK) hat im August dem organisierten Sport Unterstützung bei der Bewältigung der Energiekrise zugesichert. Sie forderte, Sportstätten so lange wie möglich offen zu halten und die Betreiber von Sportstätten – Kommunen und Sportvereine – bei der Schaffung von Hilfen mit zu berücksichtigen.

DOSB-FAQs: Energiekrise und Auswirkungen auf den Sport

Die Bundesregierung bereitet sich auf eine Gas-Notlage mit Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik vor. Am 23. Juni 2022 hat das Bundeswirtschaftsministerium die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.  

Bereits im Frühjahr haben zahlreiche Städte Energiekrisenstäbe eingerichtet, die Einsparmaßnahmen für Wärme und Strom entwickeln. Mit der Alarmstufe werden diese Pläne nun konkreter: Die kommunalen Spitzenverbände haben Maßnahmenvorschläge an die Kommunen versendet, welche u.a. die Absenkung der Wassertemperaturen in Schwimmbädern, Abschaltung von Warmwasserbereitung in Sport- und Turnhallen sowie Funktionsgebäuden und die Absenkung der Raumtemperatur in gedeckten Sportanlagen beinhalten. In einem aktualisierten Schreiben wird auch die Schließung von Hallenbädern und Saunen als kurzfristig umsetzbare Maßnahme vorgeschlagen.  

Der zunehmende Gasmangel wirkt sich natürlich auch auf die Preisentwicklung aus. Mit einer weiteren Verknappung der Gasmengen und damit auch weiteren Preissteigerungen ist laut der Bundesregierung zu rechnen. Bundesminister Habeck äußerte die Befürchtung, dass sich die Gaspreise verachtfachen könnten. Vor einem Jahr lag die Megawattstunde Gas ungefähr bei 20 Euro, bereits jetzt liegt der Preis zwischen 140 bis 150 Euro. Andere Quellen berichten von Preissteigerungen von 300%.  

In Deutschland existieren etwa 230.000 Sportstätten, darunter 36.000 Sporthallen, 3.000 Tennishallen, 9.340 Bäder, 8.000 Schießanlagen und 60.000 Vereinsheime bzw. Funktionsgebäude. Insgesamt übernehmen für etwa zwei Drittel der Sportstätten Kommunen die Trägerschaft, bei dem verbleibenden Drittel sind Sportvereine die Eigentümer. Da viele Sportstätten im Zuge der “Goldenen Pläne” gebaut wurden und seither nicht mehr großflächig saniert wurden, dominieren bei der Wärmeversorgung vor allem fossile Energieträger wie Ölheizungen, Gasheizungen oder sogar Nachtspeicheröfen. Die Verwendung von regenerativen Energiequellen zur Wärmeversorgung stellt die Ausnahme dar. Das gleiche gilt für die regenerative Energieversorgung durch Photovoltaik-Anlagen. Die unzureichende Gesetzeslage zur Finanzierung und zum Betrieb von PV-Anlagen schreckt viele Sportvereine vor diesem Investment ab.

Die Schließung von Bädern und Sporthallen als Reaktion auf den Gasmangel steht im Raum. Der Deutsche Städtetag hat den Kommunen bereits entsprechende Maßnahmenplanungen empfohlen. Zudem werden die Absenkungen von Raum- und Wassertemperaturen empfohlen, die ebenfalls Auswirkungen auf die Nutzbarkeit von Sportstätten haben können (siehe Vorgaben).

Hinsichtlich der Preissteigerungen bei Sportstätten in kommunaler Trägerschaft ist mit einer Weitergabe der Kosten durch erhöhte Nutzungsgebühren für Sportvereine zu rechnen. Sportvereine, die über vereinseigene Sportstätten verfügen, müssen diese zusätzlichen Mehrkosten alleine tragen. Diese Mehrkosten können vom Sportverein, dessen Einnahmestruktur auf Mitgliedsbeiträgen basiert, nicht ohne Weiteres kompensiert werden. Die einzige Möglichkeit zur Kompensation in Form von höheren Mitgliedsbeiträgen ist nach herausfordernden Pandemiejahren mit Mitgliederverlusten keine Option. Der Sport liefe Gefahr als Luxus betrachtet zu werden, da sich nicht mehr Jeder und Jede den Zugang zum Sportverein leisten kann. Genau wie bei kommunalen Sportstätten besteht hier aufgrund der Preissteigerung die Gefahr der Stilllegung der Sportstätten. Dies wäre nach den herausfordernden Pandemiejahren eine existenzbedrohende Katastrophe für den Sport und insbesondere seiner Sportvereine.

Nach DIN-Norm 18032-1 wird eine Raumtemperatur von 17°C bei Sporthallen empfohlen. Die aktuell geltenden AMEV-Hinweise für das Bedienen und Betreiben von heiztechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden geben eine Mindesttemperatur von 15°C in Sporthallen vor (bei schulischer Nutzung 17°C). 

"Wir können nicht jeden Betrieb als systemrelevant einstufen. […] Produkte und Angebote, die in den Freizeit- und Wohlfühlbereich fallen, [wären] eher nachrangig. Schwimmbäder gehören wohl nicht zum kritischen Bereich, genauso wie die Produktion von Schokoladenkeksen." (Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur) 

„Dass hier möglicherweise zunächst Produkte und Angebote von Freizeitaktivitäten als erstes ‚vom Netz‘ genommen werden sollen, halte ich für angemessen in einer solchen Ausnahmelage und angesichts des Ziels sicherzustellen, dass die Produktion und die Dienstleistungen für die Daseinsvorsorge aufrechterhalten werden können.“ (Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks) 

Der Deutsche Städtetag (Stand 07.07.22) schlägt einige Maßnahmen zur Energieeinsparung vor: 

  1. Absenken der Badewassertemperatur in Schwimmhallen (hierbei sollen Reha- und Seniorenschwimmen, Schwimmunterricht für Kinder, Babyschwimmen beachtet werden) - Betrieb von Saunen und Hallenbädern aussetzen 
  2. Unterbrechung der Beckenwassertemperierung in Freibädern
  3. Abschaltung der Warmwasserbereitung in ausgewählten öffentlichen Gebäuden
  4. Absenkung der Raumtemperatur in Sport- und Turnhallen (ab Beginn der Heizperiode)  

Für Privatverbraucher: Im sogenannten Osterpaket wurden bereits mehrere Maßnahmen zur Entlastung der Privatverbraucher umgesetzt, wie bspw. das 9-Euro-Ticket für den ÖPNV, der Tankrabatt, die einmalige Pro-Kopf-Pauschale i.H.v 300,- Euro sowie die Abschaffung der EEG-Umlage. Mit Hinblick auf die weiter steigenden Gaspreise diskutiert die Koalition aktuell weitere Vorschläge wie eine Preisgarantie (bspw. geknüpft an Verbrauch/Pro Kopf), weitere Einmalzahlungen oder einen Einsparbonus. 

Für Unternehmen: Ein Energiekostendämpfungsprogramm soll insbesondere energieintensive Unternehmen entlasten (Fördervolumen 5 Mrd. €, maximal 50 Mio. pro Unternehmen, nicht-rückzahlungspflichtiger Zuschuss). Zudem diskutiert die Bundesregierung über mögliche Hilfen oder Übernahme von Energiekonzernen.  

Für Kommunen: Die Landesregierung NRW spannt einen Rettungsschirm für Stadtwerke. Von Seiten des Bundes sind bislang keine Pläne bekannt. 

Haben Sie Feedback für uns?

Ihr Kommentar wird verbandsintern an die zuständige Person/Gruppe weitergeleitet und nicht auf der RSB-Webseite veröffentlicht.