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Informationen zu den neuen Schützenausweisen

Die neuen Schützenausweise für RSB-Vereinsmitglieder werden derzeit nach Bezirken Stück für Stück produziert und befinden sich zum Teil schon auf dem Versandweg.

Dank der neuen RSB-Mitgliederverwaltung ist es möglich, die Gestaltung, Ausgabe und Ausstellung der Mitgliedsausweise neu zu organisieren. Die Vorderseite des Ausweises weist nach gemeinsamer Ausarbeitung mit der Fa. Rizoudis folgende Informationen auf:

 

  • Titel
  • Vorname
  • Name
  • Geburtsdatum
  • Mitgliedsnummer
  • Vereinsmitgliedschaften und Disziplinen, die für den Zweitverein geschossen werden
  • QR-Code mit den vorgenannten Daten in digitaler Form

In dem QR-Code sind die gleichen Informationen enthalten, die auch auf dem Ausweis enthalten sind, und können mit handelsüblichen optischen Lesegeräten ausgelesen werden. Damit bieten sich diverse technische Möglichkeiten für die sportliche Betätigung des Verbandes und seiner Untergliederungen. Eine Authentifizierung der Vereinsmitglieder ist allerdings nur in Kombination mit dem Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises möglich.

Auf der Rückseite des Ausweises finden die RSB-Mitglieder Informationen zum Versicherungsschutz im Rheinischen Schützenbund sowie eine Auswahl an Logos der RSB-Mehrwert-Partner. Hier ist zudem die URL https://www.rsb2020.de/rsb/mehrwert-partner/ dargestellt, unter der die Vereine und Mitglieder des RSB die verschiedenen Angebote der Kooperationspartner des Rheinischen Schützenbundes einsehen können.

Nachfolgend finden Sie noch eine Auflistung für kostenfreie sowie kostenpflichtige (10 Euro Bearbeitungsentgelt) Eintragungen und Änderungen bzgl. des neuen Schützenausweises, die ab Auslieferung der neuen Schützenausweise wirksam werden:

 

Kostenfreie Eintragungen und ÄnderungenKostenpflichtige Eintragungen und Änderungen (10 EUR)
-Erstellung eines Erstausweises für ein Neumitglied-Wiederanmeldung eines bereits vormals angemeldeten Mitgliedes
-Namensänderungen (z.B. durch Heirat, Scheidung)-Neuausstellungen wegen Eingabefehlern, die erst nach der Erstausstellung des Ausweises entdeckt werden
 -Eintragungen von Zweitvereinseinträgen (kostenpflichtig für den Erstverein)
 -Sportanträge für Startberechtigungen in entsprechenden Disziplinen für einen entsprechenden Zweitverein (kostenpflichtig für den jeweils antretenden Erstverein)
 -Verlust von Schützenausweisen
 -Neuausstellung wegen unleserlicher Schützenausweise (kostenpflichtig für den Erstverein, aber nur halber Kostenbeitrag)
 -Neuausstellung wegen Namensänderung des Vereins oder Fusion von zwei Vereinen (wegen Massenauftrag von Ausweisen für alle Vereinsmitglieder halber Kostenbeitrag)

In seiner Sitzung am 13. Oktober 2019 hatte der Gesamtvorstand des Rheinischen Schützenbundes beschlossen, dass alle RSB-Vereinsmitglieder einen neuen Schützenausweis erhalten. Damit folgte der RSB einem Beschluss aus der Delegiertenversammlung 2017 in Ransbach-Baumbach, eine Alternative zum Deutschen Sportausweis des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) auszuarbeiten.

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