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Hinweise zur Energiepreispauschale im Verein

Die Energiepreispauschale (EPP) ist Teil des Steuerentlastungsgesetzes 2022 (vom 23. Mai 2022) und im Artikel 1 durch eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes (neue §§ 112 bis 122 EStG) gesetzlich festgelegt.

Sowohl der Landessportbund Nordrhein-Westfalen als auch der Sportbund Rheinland haben dieses Thema aufgegriffen und klären über die Energiepreispauschale aus Vereinssicht auf. Dazu wird in ausführlichen FAQs unter anderem die Frage geklärt, wer im Verein Anspruch auf die EPP hat. Der Sportbund Rheinland verweist darüber hinaus auch noch auf die Frage-Antwort-Sammlung des Bundesfinanzministeriums. Unter den nachfolgenden Links finden Sie alle wichtigen Informationen zur Energiepreispauschale aus Vereinssicht.

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