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Flutkatastrophe: Aktuelle Hilfestellungen für Vereine

Für einige Sportvereine sind die Nachwirkungen der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz noch deutlich zu spüren. Aus diesem Grund listen wir nachfolgend wichtige und aktuelle Hilfsprogramme für Vereine in Not auf.

Nordrhein-Westfalen

Hochwasserhilfe: Vereinseigene Sportstätten können auf der Basis des Aufbauhilfegesetzes 2021 auch mit Hilfen in Höhe der vollständigen Schadenssumme rechnen. Die Verwaltungsvereinbarung aus NRW (siehe angehängtes Dokument unter diesem Bericht) liegt hier bereits vor. In Rheinland-Pfalz muss diese noch vom Kabinett abgesegnet werden. Sportvereine werden demnach als „gemeinnützige Träger sozialer Infrastruktur“ im Sinne der Verordnung betrachtet und zur Daseinsvorsorge gezählt. Damit sind vereinseigene Sportstätten der kommunalen Infrastruktur gleichgestellt.

Servicetelefon: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat für Sie das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten ab dem 14. September 2021 Ihre grundsätzlichen Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" richtet sich an geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.

Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen": Telefon 0211 / 4684-4994

Das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" ist für Sie montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr erreichbar. 

 

Rheinland-Pfalz

Zuschussanträge: Sie können ab sofort einen Antrag auf Spendenmittel an den Sportbund Rheinland SBR oder die Stiftung des Fußballverbandes Rheinland (FVR) „Fußball hilft!“ stellen. Gefördert werden bei einem Maximalbetrag von 12.000 Euro unter anderem die Anschaffung von Sportgeräten, das Inventar von Vereinsheimen, Geräteräumen und Lagerräumen sowie technische Geräte wie Laptops und Drucker. Außerdem können Vereine einen erhöhten finanziellen Aufwand für das Training, wie zum Beispiel für Fahrten in entfernte Trainingsstätten, geltend machen.

Hier geht es zur Beantragung

Das Geld, das dafür bereitsteht, kommt aus Spenden und Zuwendungen, die der SBR, der Landessportbund Rheinland-Pfalz (LSB-RLP) sowie die „Fußball hilft!“ Stiftung in den letzten Wochen erhalten haben und auch noch erhalten werden.

Weitere Informationen zu den Anträgen und zur Hochwasser-Hilfe in Rheinland-Pfalz finden Sie unter https://www.sportbund-rheinland.de/beratung/hochwasser-hilfe.

Rheinischer Schützenbund

An dieser Stelle weisen wir nochmals auf die vom RSB initiierte Spendenaktion unter dem Motto „Schützen helfen Schützen“ sowie an die Aktion „Geben und Nehmen“ hin. Hier können sich RSB-Verein gegenseitig Schützenhilfe leisten.

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