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Ergänzung zu Corona-Beschlüssen - Auswirkungen für den Sportbetrieb

Am Mittwoch, den 28. Oktober 2020, hat die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einen neuen Beschluss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit Gültigkeit ab dem 02. November 2020 bis zum 30. November 2020 gefasst, der die bisher bereits getroffenen Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ergänzt.

Dieser Beschluss hat auch Auswirkungen auf den Sportbetrieb und somit auch auf Vereine und Mitglieder des Rheinischen Schützenbundes:
 

  • Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch in jedem Falle mit maximal 10 Personen gestattet.
  • Sportbetrieb:
    -NRW: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Schießsportanlagen müssen damit leider geschlossen bleiben.
    -RLP: Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
  • Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden
  • Gastronomiebetriebe und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen
  • Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.

Nach Ablauf von zwei Wochen werden sich die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.

Darüber hinaus werden Bund und Länder die Informationen über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Der Rheinische Schützenbund hatte sich diesbezüglich vor kurzem bereits mit einem offiziellen Schreiben aufgrund der ungleichen Behandlung zwischen den Sportarten an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und weitere NRW-Sportfunktionäre gewandt.

Sobald die konkreten Ausführungsbestimmungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe bekannt sind, werden wir Sie darüber umgehend über die RSB-Webseite sowie den Newsletter informieren.

Stand: 02. November 2020

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