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Einladung zur RSB-Delegiertenversammlung 2021

Am 21. November 2021 findet die Delegiertenversammlung des Rheinischen Schützenbundes (RSB) als Videokonferenz statt. Die entsprechenden Einladungsunterlagen samt Tagesordnung und Rückmeldebogen wurden bereits fristgerecht an die in der Mitgliederverwaltung ZMI-RSB hinterlegte Mail- bzw. Postadresse der Vereine versandt.

Möglich wird eine virtuelle Delegiertenversammlung aufgrund der derzeit noch bis zum 31.08.2022 geltenden Bestimmungen gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Darin wird erlaubt, eine Delegiertenversammlung zum Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder als Videokonferenz durchzuführen

Zu beachten ist durch die Mitgliedsvereine, dass wir das Verfahren zur Einladung zur sogenannten Delegiertenversammlung aufgrund des virtuellen Veranstaltungsformats ändern mussten. Es hat sich aufgrund einer rechtlichen Überprüfung herausgestellt, dass es sich bei der in der gültigen Satzung vom 19.04.2015 bezeichneten Delegiertenversammlung um eine "unechte Delegiertenversammlung“ handelt, die rechtlich wie eine Mitgliederversammlung zu behandeln ist. Insofern fällt in den Mitgliedsvereinen die Notwendigkeit zur Wahl von Delegierten weg. Es bedarf lediglich der Benennung eines Vertreters des Mitgliedsvereins, der an der Versammlung teilnimmt. Diese Benennung kann, wenn die Vereinssatzung nichts Konkretes vorsieht, durch einfachen Vorstandsbeschluss erfolgen. Eine Satzungsänderung zur Umbenennung der Delegiertenversammlung (§11 Satzung RSB) in eine Mitgliederversammlung ist auf der bevorstehenden Versammlung geplant.

Nach erfolgter Rückmeldung und formaler Benennung des/der Vereinsvertreters/in durch eine nach § 26 BGB vertretungsberechtigten Person bis spätestens zum 05. November 2021, wird der RSB die/den an der Videokonferenz teilnehmende/n Vereinsvertreter/in noch einmal anschreiben und die vollständigen Tagungsunterlagen sowie die Zugangsdaten zur Videokonferenz und zum Abstimmungstool zusenden. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie nur Personen für die Vertretung des Vereins beauftragen, die auch technisch die Möglichkeit besitzen, an einer Videokonferenz teilzunehmen (PC, Laptop, Tablet mit Mikrofon und Kamera).

Nachfolgend ist für Sie das Einladungsschreiben sowie die Tagesordnung zur RSB-Delegiertenversammlung 2021 bereits einsehbar.

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