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Der Kampfrichter weiß das

Der Deutsche Schützenbund hat die erste Ausgabe von "Der Kampfrichter weiß das" im Jahr 2022 veröffentlicht und gibt dort wie gewohnt Einblicke in Auslegungen der Sportordnung. Die Ausgabe ist mit weiteren Bilderklärungen unter diesem Bericht zum Download verfügbar.

Frage: Darf ich beim Luftgewehrschießen auf 10 Meter auch mit einer offenen Visierung schießen. 
Antwort: Die Frage ist mit "ja" zu beantworten. Sie können den Wettbewerb 10m Luftgewehr auch mit einer offenen Visierung (Kimme/Korn) schießen. Hier ist die Sportordnung Teil 1 eher so zu lesen, dass eine offene Visierung generell zulässig ist, soweit in den einzelnen Wettbewerben eine geschlossene Visierung nicht ausdrücklich vorgegeben wird. 

Anbauten am Gewehrschaft 
Anbauten am Gewehrschaft, die quergestellt werden können, um das Gewehr darauf zwischen den Schüssen abzulegen und/oder als Haltegriff für die nicht abziehende Hand verwendet werden können, sind nicht zulässig. Dies gilt für Luftgewehre und Standardgewehre. Anbauten, die parallel zum Schaft verlaufen, sind unter Einhaltung der Vorderschaftmaße zugelassen (Koffergriff bei Auflagewettbewerben.)  

Zimmerstutzen Schaftbeschwerung beim Auflageschießen. 
Die im Bild gezeigte Beschwerung (siehe Anhang unten zum Download) ist im Auflagebereich zugelassen, sofern das Gesamtgewicht von 7500 gr. nicht überschritten wird. Die Verlängerung muss dem Schaft folgen Diese Beschwerung ist nicht mit der in der Sportordnung geregelten Laufbeschwerung  (≤60 mm unter Laufachse, nicht über Mündung ) zu verwechseln. 

Selbstgebauter Abzugszügel 
Dieser selbstgeschnitzte Abzugszüngel (siehe Anhang unten zum Download) für Langwaffen ist zugelassen, sofern bei der betroffenen Waffenart nicht Orginaltreue Vorschrift ist (z.B. Vorderlader).

Krüppelschäfte in den Wettbewerben des DSB 
Der im Bild gezeigte Krüppelschaft (siehe Anhang unten zum Download) ist für Wettbewerbe des DSB nicht zugelassen. 

Sonnenschutz für Schießbrillen 
Der im Bild gezeigte Sonnenschutz (siehe Anhang unten zum Download) ist zulässig, vorausgesetzt die Sonnenblende geht über beide Augen und der untere Rand geht nicht unter die Augenbraue. 

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