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Corona-Pandemie: Wiederaufnahme des Sports einschl. der sportlichen Wettbewerbe

Die Landessportleitung des Rheinischen Schützenbundes (RSB) hat zusammen mit den stellv. Landessportleitern, den Landesreferenten, den drei Gebietsligaleitern sowie dem Ligaleiter Bogen u.a. über folgende Punkte beraten:

Wiederaufnahme des Ligasaison 2020

  • Kreis- bis Landesliga (einschl. Landesoberliga KK – Disziplinen)
  • Landesober- und Rheinlandliga (Luftgewehr – Auflage)
  • Landesober- und Rheinlandliga (Luftgewehr / Luftpistole)
  • alle Ligen im Bogenbereich

Kreismeisterschaften (KM) 2021

Landesverbandsmeisterschaften (LVM) 2021

  • Terminplan 2021

und ist dabei zu folgenden Entscheidungen gekommen:

1. Aufgrund der aktuellen unterschiedlichen politischen/rechtlichen Vorgaben (u.a.  die Kontaktbeschränkungen, die Abstandsregelungen und die Hygienebestimmungen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen (NRW)/Rheinland-Pfalz (RLP)) und den sich daraus ergebenen Herausforderungen für eine nach der Ligaordnung des Rheinischen Schützenbundes (RSB) ordnungsgemäßen Durchführung der Ligawettkämpfe, wird den Kreisen, Bezirken und Gebieten empfohlen, alle Ligawettkämpfe der Ligasaison 2020 in allen Druckluft- und KK-Disziplinen von der Kreis- bis zur Landesliga (einschl. den Landesoberligen in den KK – Disziplinen) nicht durchzuführen bzw. abzubrechen, sofern diese schon begonnen haben. Die Ligasaison 2021 wird mit dem Stand vor der Ligasaison 2020 begonnen. Ggf. notwendige Entscheidungen für den Fall, dass Mannschaften zurückgezogen werden (was bis zu einem von den Ligaleitern zu bestimmendem Zeitpunkt ohne Sanktionen erfolgen sollte), treffen die zuständigen Ligaleiter. Ggf. noch ausstehende Relegationswettkämpfe zu einer höheren Liga sind entsprechend zeitgerecht durch den zuständigen Ligaleiter zu organisieren und durchzuführen.

Erläuterung: Noch lassen die aktuellen Abstandsregelungen keine vollständige Standbelegung zu. Des Weiteren sind zahlreiche Schießstände noch wegen fehlender Abstands- und Hygienekonzepte und der notwendigen Genehmigung durch die örtlichen Behörden geschlossen. Selbst wenn diese Situation sich kurzfristig ändern sollte, müssten in einigen Bereichen zunächst noch Relegationswettkämpfe durchgeführt werden, um die Ligazugehörigkeit festzustellen. Dies wäre im Angesicht der bevorstehenden Sommerferien sowie der im Herbst/Winter ggf. ebenfalls anstehenden Meisterschaften eine zeitlich gesehene Herausforderung. Dazu kommt die Tatsache, dass einige Mannschaften möglicherweise wegen Mannschaftsmitgliedern, die der Risikogruppe zuzuordnen sind und die aus persönlichen Gründen nicht an den Ligawettkämpfen teilnehmen möchten, ggf. Nachteile hätten.

2. Vorbehaltlich der endgültigen positiven Entscheidung des Deutschen Schützenbundes (DSB) über die Durchführung der Ligawettkämpfe der 1. und 2. Bundesliga (Luftgewehr/Luftpistole) ist die Landessportleitung zu der Auffassung gekommen, dass die Landesoberligen und die Rheinlandliga (Luftgewehr/Luftpistole) und die landesverbandsinternen Landesoberligen und Rheinlandliga (Luftgewehr – Auflage) grundsätzlich ab dem 01.10.2020 durchgeführt werden sollten, wenn die politischen Rahmenbedingungen (u.a.  die Kontaktbeschränkungen, die Abstandsregelungen und die Hygienebestimmungen in den Bundesländern (NRW/RLP) eine ordnungsgemäße Durchführung der Ligawettkämpfe nach den Ligaordnungen und Ligaausschreibungen des RSB es zulassen und die Vereine die Durchführung mehrheitlich wünschen. Seitens der Landesportleitung werden die betroffenen Vereine in einer gesonderten E-Mail gefragt werden (Termin: 15.07.2020), inwieweit sie letztlich bereit sind an den Ligawettkämpfen teilzunehmen oder nicht, sofern die politischen Rahmenbedingungen dieses sinnvoll zulassen und der DSB die Bundesliga durchführt. Sollten die Ligawettkämpfe im RSB aufgenommen werden, sind die noch ausstehenden Relegationswettkämpfe zeitgerecht durch den zuständigen Ligaleiter zu organisieren und durchzuführen.

3. Aufgrund des späteren Beginns der Ligawettkämpfe im Bogenbereich und der dann geltenden politischen/rechtlichen Vorgaben (u.a.  die Kontaktbeschränkungen, die Abstandsregelungen und die Hygienebestimmungen in den Bundesländern NRW/RLP) wird seitens der Landessportleitung in enger Absprache mit dem Ligaleiter Bogen spätestens Mitte September darüber entschieden, inwieweit die Ligawettkämpfe im Bogenbereich der Ligasaison 2020 in der Landesliga, der Landesoberliga und der Rheinlandliga (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des DSB über die Durchführung der Ligawettkämpfe der 1. und 2. Bundesliga (Bogen) und der Regionalliga West (Bogen)) durchgeführt werden.

4. Die Landesportleitung empfiehlt, dass die Kreise in Absprache mit ihren zuständigen Bezirken und in enger Zusammenarbeit mit den Vereinen, auf deren Vereinsanlagen die Kreismeisterschaften (KM) 2021 durchgeführt werden sollen, eine einvernehmliche Entscheidung über die Durchführung der KM, nach den jeweils geltenden politischen/rechtlichen Vorgaben der Bundesländer NRW/RLP, treffen sollten. Diese Entscheidung sollte aufgrund der sich derzeit ständig verändernden politischen/rechtlichen Vorgaben nicht zu früh getroffen werden, da diese ggf. im Negativfall auch negative Auswirkungen für die Sportler*innen auf die gesamte Meisterschaftssaison 2021 hat. Es wird gebeten, den Landesportleiter über die jeweilige Vorgehensweise in den Kreisen/Bezirken zu informieren. Des Weiteren schlägt der Landessportleiter vor, in Bezug auf die getroffenen Entscheidungen der Kreise und den sich möglicherweise daraus ergebenen Konsequenzen für die Bezirksmeisterschaften (BM) 2021, eine Sitzung mit allen Bezirkssportleitern durchzuführen, um hier auch im Hinblick auf die Qualifikation zu den Landesverbandsmeisterschaften (LVM) eine einvernehmliche Entscheidung über die Durchführung der BM, nach den jeweils geltenden politischen/rechtlichen Vorgaben der Bundesländer NRW/RLP, treffen zu können. Der Bogenbereich ist hierbei gesondert zu betrachten.

5. Die Landessportleitung hat einen Entwurf des Terminplans für die Landesverbandsmeisterschaften (LVM) 2021 erstellt, der eine Durchführung der LVM unter den normalen Voraussetzungen (ohne die  Kontaktbeschränkungen, die Abstandsregelungen und die Hygienebestimmungen der Bundesländer NRW/RLP zu berücksichtigen) vorsieht. Die Termine werden jetzt mit den entsprechenden Standbetreibern abgestimmt. Danach erfolgt zunächst eine interne Bewertung der aktuellen Lage. Die Termine werden danach, zusammen mit der Ausschreibung zur LVM, auf der Homepage des RSB veröffentlicht.

6. Aufgrund einer schriftlichen Mitteilung des 1.Vorsitzenden des BSF Lindlar an den Landesreferenten Bogen, steht der BSF Lindlar als Ausrichter für die Durchführung der Landesverbandsmeisterschaften (LVM) 2021 WA Bogen Halle leider nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund hat sich der Landessportleiter mit dem Landesreferenten Bogen über die weitere Vorgehensweise über die Findung eines neuen Ausrichters verständigt.

Norbert Zimmermann
Landessportleiter

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