Zum Hauptinhalt springen

Corona: Keine Einschränkungen mehr für den Sportbetrieb

Mit den Neufassungen der Coronaschutzverordnung (Nordrhein-Westfalen) und der Corona-Bekämpfungsverordnung (Rheinland-Pfalz) vom 03. April 2022 werden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft.

Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr! Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der noch immer hohen Inzidenzzahlen appellieren die Länder sowie die Sportbünde allerdings weiterhin an die Sportlerinnen und Sportler sowie die Vereine, weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren. Hierzu kann persönlich und im Vereinsumfeld beigetragen werden:

  • Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen
  • AHA-Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)
  • Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten
    • Im Rahmen seines Hausrechts kann jeder Verein Regeln wie etwa eine 3G-Zulassungsbeschränkung sowie eine Maskenpflicht für seinen Sportbetrieb vorgeben

Kommt es lokal zu einer bedrohlichen Infektionslage, können die Bundesländer weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Landesparlament dies beschließt. Eine Gefahrenlage in einem sogenannten Hotspot ist dann gegeben, wenn sich entweder eine gefährliche Virusvariante ausbreitet oder eine Überlastung der Krankenhäuser droht – aufgrund einer besonders hohen Zahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen.

Bei Unklarheiten bezüglich der bei Ihnen gültigen Hotspot-Regelungen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihren örtlich zuständigen Behörden.

Haben Sie Feedback für uns?

Ihr Kommentar wird verbandsintern an die zuständige Person/Gruppe weitergeleitet und nicht auf der RSB-Webseite veröffentlicht.