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Bis zum 31. Dezember: Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen

In einer Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde am 27. August 2020 beschlossen, die bisher bis Ende Oktober gültige Untersagung von Großveranstaltungen mindestens bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.

Unter dieses Verbot fallen neben Sportveranstaltungen auch Dorf-, Stadt-, Straßen- und Schützenfeste sowie größere Konzerte, Festivals und Kirmes-Veranstaltungen. Allerdings können Ausnahmen in Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 15 vorgesehen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Teilnehmer ausschließlich aus dieser Region beziehungsweise aus umliegenden Regionen mit entsprechenden Inzidenzen kommen.

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