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Beitragsreform: Anpassung von Gebühren ab 2022

Im Zuge der vom Rheinischen Schützenbund in die Wege geleiteten Beitragsreform, haben der RSB-Gesamtvorstand und das RSB-Präsidium in ihren Sitzungen vom 10. Oktober 2021 und 24. November 2021 mit Wirkung zum 01. Januar 2022 einige Anpassungen von Gebühren für verschiedene Dienstleistungen beschlossen.

Im Einzelnen betrifft dies die Gebühren bei den Waffenbefürwortungen, die Lehrgangsgebühren sowie die Anpassung der Preise im Warenverkauf an die Inflation. Nachfolgende Änderungen gilt es ab dem kommenden Jahr zu beachten:

  • Anpassung der Gebühren bei Waffenbefürwortungen:
    • Gem. § 14 VI WaffG von 35 Euro auf 45 Euro
    • Gem. § 14 III WaffG von 35 Euro auf 45 Euro
    • Gem. § 14 V WaffG von 35 Euro auf 55 Euro
    • Vereins-WBK auf 45 Euro
  • Anpassung Lehrgangsgebühren:
    • Trainer-C-Basis von 500 Euro auf 950 Euro
    • Trainer-C-Leistung von 500 Euro auf 600 Euro
    • Kampfrichter B von 210 Euro auf 250 Euro
    • Alle anderen Lehrgänge jeweils um 10 Euro erhöht

Wichtiger Hinweis: Der RSB erinnert an dieser Stelle noch einmal daran, dass der Verband alle Rechnungen per E-Mail an die in der Mitgliederverwaltungssoftware ZMI-RSB hinterlegte Mailadresse versendet. Halten Sie diese Adresse daher immer auf dem aktuellsten Stand!

Ab dem 01. Januar 2022 werden für Anträge in Papierform sowie weitere Meldungen, die nicht über ZMI vorgenommen werden (derzeit Ehrungsanträge und Mitglieder-An- und Abmeldungen), eine Aufwandspauschale von 2,50 Euro pro Antrag/Meldung erhoben.

Eine Auflistung aller Gebühren und Beiträge finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.rsb2020.de/service/gebuehren-und-beitraege/.

Die vollständigen Beschlüsse zur Beitragsreform finden Sie in der nachfolgend angehängten Präsentation.

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