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Absage der Ligawettkämpfe auf Kreis-, Bezirks- und Gebietsebene

Auf Beschluss des Ligaausschusses Schieß- und Bogensport des Rheinischen Schützenbundes (RSB) vom 05. Februar 2021 hat der Landessportleiter (LSpL) dem Präsidium des RSB eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt, die das Präsidium in seiner außerplanmäßigen Präsidiumssitzung am 17. März 2021 und letztlich der Gesamtvorstand (GV) des RSB in seiner Gesamtvorstandssitzung am 21. März 2021 wie folgt einstimmig beschlossen hat:

  1. die Ligasaison 2021/22 von der Kreis- bis zur Landesliga in allen Disziplinen sowie die Landesoberligen (LOL) in den Kugeldisziplinen in den drei Gebieten sind für das Jahr 2021 abzusagen. Die Zusammensetzung der jeweiligen Ligen bleiben weiterhin, wie schon bei der Absage der Ligasaison 2020/21 beschlossen, mit Stand Beendigung der Saison 2019/20 – Beginn der Saison 2020/21, eingefroren.
  2. für die Rheinland- (RhL) und die Landesoberligen (Luftgewehr, Luftpistole, Luftgewehr – Auflage) wird die Entscheidung, in Anbetracht der dann vorliegenden Erkenntnisse und auch wiederum im Hinblick auf die Durchführung der Bundesligen auf Ebene des Deutschen Schützenbundes (DSB), zu einem späteren Zeitpunkt (31.07.2021) getroffen.
  3. für die Rheinland- (RhL), Landesober- und Landesliga im Bogenbereich wird die Entscheidung, in Anbetracht der dann vorliegenden Erkenntnisse und auch wiederum im Hinblick auf die Durchführung der Bundes-/Regionalligen auf Ebene des Deutschen Schützenbundes (DSB), auch zu einem späteren Zeitpunkt (15.09.2021) getroffen
  4. sowohl im Bereich des Schieß-, als auch im Bogensport, sind alle Regelungen der Ligaordnungen in Bezug auf eine offizielle Absage der Teilnahme an den Ligawettkämpfen zum 01.03. sowie die sich ggf. zu ergebenen Sanktionen bis zur einer offiziellen Entscheidung der Durchführung der Ligawettkämpfe auszusetzen.

Die Ligasaison auf Ebene der Kreise, Bezirke und Gebiete beginnt gemäß der RSB-Ligaordnung ab dem 01.05. eines Jahres. Im Vorfeld dieses Termins müssen zum Teil noch Aufstiegswettkämpfe zu den einzelnen Ligen durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang müssten zum jetzigen Zeitpunkt schon die Ausschreibungen an die teilnehmenden Vereine (Mannschaften) verschickt werden, damit diese ihre Gegner kennen, die aber teilweise noch nicht feststehen. Bei der derzeitigen Lage der Covid19-Pandemie wäre auch nicht klar, ob alle Vereine (Mannschaften) tatsächlich an den Ligawettkämpfen teilnehmen möchten. Aus diesem Grund wäre also auch noch vorher eine entsprechende Abfrage durchzuführen.

Momentan ist nicht absehbar, ob ab dem 01.05.2021 bereits wieder ein Schieß- und Trainingsbetrieb möglich sein wird. Die derzeitige Covid19-Pandemie lässt erwarten, dass maximal ein eingeschränkter Schieß- und Trainingsbetrieb unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ggf. auf offenen Schießständen erlaubt sein wird. Selbst ein eingeschränkter Betrieb auch auf geschlossenen Schießständen wird bei vielen zu Vorbehalten führen, wie die Erfahrungen der ersten Covid19-Pandemiewelle gezeigt haben. Darüber hinaus ist nicht zu erwarten, dass die Impfung der Bevölkerung bis zum Sommer soweit durchgeführt worden ist, dass ein erheblicher Teil der Schützinnen und Schützen geimpft und insofern das Risiko einer Infektion deutlich vermindert wäre. Die derzeitigen Probleme bei der Durchführungen der Impfungen werden nach Einschätzung des Ligaausschusses erst zu einem nennenswerten Impfstatus, der im Sommer/Spätsommer liegt, führen. Ein Beginn der Ligasaison zu diesem Zeitpunkt erscheint aber für eine ordnungsgemäße Organisation und Durchführung der Ligawettkämpfe zu spät. Weiterhin ist dabei zu berücksichtigen, dass derzeit ein großer Teil der Schützinnen und Schützen über einen längeren Zeitraum keine Möglichkeit zum Training hatte und somit Ligawettkämpfe so schnell nach einer eventuellen Öffnung der Schießstände sportlich gesehen keinen Sinn ergeben.

Da die Rheinland- und Landesoberligen (Luftgewehr, Luftpistole, Luftgewehr – Auflage) ihre Ligasaison erst ab dem 01.10. eines Jahres und die Rheinland-, Landesober- und Landesliga im Bogenbereich sogar erst ab dem 01.11. beginnen, kann hier die Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Im Gegensatz zum Bogenbereich werden die Ligawettkämpfe in den Druckluftdisziplinen überwiegend auf vereinseigenen Schießständen ausgetragen und erlauben somit eine kurzfristigere Planung.

Im Bogenbereich werden die Ligawettkämpfe im Wesentlichen in kommunalen Sporthallen durchgeführt. Gegenwärtig sind die Kommunen teilweise nicht bereit, definitive Zusagen zu geben, da die Situation der Covid19-Pandemie im Herbst derzeit nicht vorhersehbar ist. Aus diesem Grund kann auch hier die Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

Das Ganze erscheint auch unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Gesundheitsschutzes gegenüber den Schützinnen und Schützen in der vorgeschlagenen Vorgehensweise notwendig.

Um eine einheitliche Verfahrensweise zu gewährleisten, wurde dieser Beschluss, analog der Entscheidung über die Absage der Bezirksmeisterschaften (BM) 2021, seitens des Landesverbandes (LV) getroffen. Darüber hinaus sind die Auf- und Abstiegsregelungen nur übergreifend zu lösen und nicht auf den einzelnen Kreis-, Bezirks- oder Gebietsebenen.

Den Kreisen, Bezirken und Gebieten kann bei entsprechendem Infektionsgeschehen (Impfstatus) die Durchführung alternativer Wettkämpfe in einzelnen Disziplinen freigestellt werden.

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