Fragen und Antworten zum Waffengesetz
Das geänderte Waffengesetz trat am 6. Juli 2017 in Kraft. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet für Sportschützen hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung.
So sind nun Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung ab jetzt beim Neukauf für die Aufbewahrung von Waffen nicht mehr erlaubt. Für bereits registrierte A- und B-Schränke gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Neu erworbene Standardschränke müssen ab sofort die Stufe 0 oder 1 aufweisen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entsprechen.
In der anhändenden PDF-Datei finden Sie eine Ausarbeitung des DSB und DJV mit Fragen und Antworten zum neuen Waffenrecht.
Dokumente zum Thema: